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215 5.1 Die Europäische Union – was macht sie aus, wie funktioniert sie eigentlich? März 2014: Der Ministerrat nimmt die überarbeitete EU-Tabakrichtlinie an Am 14.3.2014 nahm der Rat eine überarbeitete EU-Tabakrichtlinie an, sie trat am 20.5.2014 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Deutschland und Österreich wurden im Ministerrat überstimmt. Die Mitgliedstaaten werden zwei Jahre für die Aufnahme der Richtlinie in ihr einzelstaatliches Recht Zeit haben. November 2014: Klage vor dem EuGH: Marlboro-Hersteller prozessiert gegen Europas Tabakrichtlinie Der EU steht ein Prozess des weltgrößten privaten Zigarettenherstellers Philip Morris International (PMI) gegen ihre neue Tabakrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof bevor […]. Durch die Klage des Marlboro-Herstellers könnte das Vorhaben aber um Jahre aufgeschoben werden, noch einmal geändert oder neu verhandelt werden müssen. Oder gar fallen, sollte der EuGH dem Unternehmen recht geben. „Tabakprodukte sollten reguliert werden, aber die Maßnahmen müssen die EU-Verträge respektieren“, sagte der für Rechtsfragen zuständige PMI-Vizepräsident Marc Firestone. Einige Bestimmungen in der Tabakrichtlinie würden „ernsthafte Fragen über die freie Verbraucherwahl, den freien Warenverkehr und Wettbewerb aufwerfen.“ […] Besonders erbittert bekämpfen die Multis das sogenannte „Plain Packaging“. In Artikel 24 der Richtlinie räumt die EU den Mitgliedstaaten das Recht ein, die Hersteller zu Einheitsverpackungen für Zigaretten ohne Markenlogos, Farben und andere Unterscheidungselemente zu zwingen. […] Die Tabakindustrie, die Abermilliarden Euro in Werbung und Markenaufbau steckt, hält ihre geistigen Eigentumsrechte für verletzt und spricht von einem Handelshemmnis und unzulässigen Eingriff in den freien Wettbewerb. Claus Hecking, Klage vor dem EuGH: Marlboro-Hersteller prozessiert gegen Europas Tabakricht linie, www.spiegel.de, 3.11.2014 Aufgaben 1. Stelle die einzelnen Arten von gemeinschaftlichen Rechtsakten einander gegenüber und ordne sie – grafi sch – nach dem Grad ihrer Verbindlichkeit an (M 15). 2. Erläutere, warum die EU eine neue Tabakrichtlinie beschlossen hat (M 15 – M 16). 3. Arbeite die unterschiedlichen Interessen der von der Gesetzgebung Betroffenen heraus (M 16). 4. Erläutere verschiedene Ansätze zur Lösung des Interessenkonfl ikts sowie deren Vorund Nachteile (M 16). 5. Nimm Stellung zur neuen überarbeiteten EU-Tabakrichtlinie (M 16). Beachte dabei die Beurteilungskriterien: Rechtslage, Durchsetzbarkeit, Effi zienz (Kosten/Nutzen), Effektivität (Grad der Zielerreichung), Freiheit, Sicherheit. 6. Analysiere das Zustandekommen der Tabakrichtlinie (M 16). Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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