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217 5.1 Die Europäische Union – „in Vielfalt geeint“? Was wir können gleich mit dem EU-Parlament von der EU-Kommission über Gesetzesinitiativen unterrichtet werden. Sie können unter Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip gegen die Gesetzesinitiative Stellung nehmen. Interessengruppen (Lobbyisten) versuchen auf allen Ebenen des Verfahrens ihre Interessen im Gesetzgebungsverfahren, wie das Beispiel der Tabakrichtlinie verdeutlicht, durchzusetzen. Das EU-Parlament wird von den Bürgern der EU seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Jeder EU-Bürger besitzt (ab einem bestimmten Alter) das aktive und passive Wahlrecht. Das Parlament vertritt somit den demokratischen Willen der Bürger der Union und macht ihre Interessen gegenüber den anderen EU-Organen geltend. Dem Parlament gehören 750 Abgeordnete und der nicht stimmberechtige Präsident aus allen 28 Mitgliedstaaten an. Die kleinsten Mitgliedstaaten wie Malta und Luxemburg entsenden sechs Abgeordnete nach Brüssel und Straßburg. Deutschland hat als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat 96 Abgeordnete. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Ministerrat in vielen Politikbereichen. Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des EU-Rechts gewährleistet. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen. Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfl uss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab. Seit der Europawahl im Mai 2014 wählt das EU-Parlament den Präsidenten der EU-Kommission. Der Europäische Rat schlägt zwar nach wie vor dem Parlament einen Kandidaten vor, allerdings muss er das Wahlergebnis der Europawahl berücksichtigen. Damit haben alle Wähler seit der Europawahl 2014 einen indirekten Einfl uss auf die Wahl des Präsidenten der EUKommission. Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Tagungen nehmen die Fachminister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt vom zu behandelnden Sachgebiet ab. Stehen z. B. Angelegenheiten der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik auf der Tagesordnung, kommen die Außenminister der einzelnen Länder im Rat für Auswärtige Angelegenheiten zusammen. Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, für ihre Regierungen verbindlich zu handeln. Außerdem sind die im Rat tagenden Minister ihrem nationalen Parlament sowie den von ihm vertretenen Bürgern gegenüber politisch verantwortlich. Dies gewährleistet die demokratische Legitimierung der Ratsbeschlüsse. Der Vertrag von Lissabon zielt darauf ab, dass der Rat zunehmend mit qualifi zierter Mehrheit entscheidet. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Beschlussfassung mit qualifi zierter Mehrheit auf zahlreiche Bereiche ausgeweitet wurde. Der Vertrag von Lissabon sieht weiterhin vor: Seit Das EU-Parlament M 10 Der Ministerrat M 11 Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei nt um d es C. C. B uc hn er V er la gs | |
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