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53 Horst-Udo Niedenhoff, Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland, 13. Aufl age, Köln 2003, S. 87 M 13 Die allgemeinen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates 20 25 Betriebe ab 5 Mitarbeitern müssen laut Betriebsverfassungsgesetz auf Wunsch der Belegschaft einen Betriebsrat einrichten. Dieser ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Arbeitsbedingungen sind mit dem Betriebsrat so zu gestalten, dass sie die Bedingungen aus Recht und Gesetz sowie nach den Tarifverträgen erfüllen. Bei den vielen unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich die einzelnen Arbeitnehmer nur schwer allein durchsetzen. Der Betriebsrat jedoch vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer im Betrieb. 5 10 15 Betriebsrat Arbeitgeber und Betriebsrat haben ein gleichberechtigtes Initiativrecht. Sie können Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Bei unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Einigungsstelle. Beispiel: Arbeitszeit, Sozialplan, Lohngestaltung Der Arbeitgeber darf eine Maßnahme nur mit Einverständnis des Betriebsrats durchführen. Der Betriebsrat hat aber kein Recht zur Durchsetzung eines Alternativvorschlages. Beispiel: Einstellungen, Versetzungen, Einund Umgruppierungen Mitbestimmung Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat seine Absichten mit und fordert den Betriebsrat unter Fristsetzung zur Stellungnahme auf. Beispiel: Entlassungen Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat anhand von Unterlagen seine Pläne mit. Beispiel: Personalplanung Arbeitgeber und Betriebsrat erörtern eine Angelegenheit in einem gemeinsamen Gespräch. Beispiel: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumfang Anhörung Information Beratung Zustimmung Betriebsrat und Mitbestimmung Aufgaben 1. Im Fall von M 11 muss der Unternehmer eine Entscheidung treffen. Bildet Zweiergruppen. Dabei vertritt einer die Interessen des Unternehmens, der andere die des Betriebsrates. Ihr habt 10 Minuten Zeit, um euch zu entscheiden. Der Unternehmer teilt seine Entscheidung mit, der Betriebsrat muss dazu gehört werden. Stellt das Ergebnis der Klasse vor. 2. Erkläre, warum der Staat die gesetzliche Pfl icht zur Einrichtung eines Betriebsrates geschaffen hat (M 11 – M 13). 1.3 Arbeitsbeziehungen und Konfl ikte im Betrieb Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei nt um es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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