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5.3 Die Quellen des Rechts E Auf der Suche nach dem „richtigen Recht“ Sammeln Sie unter Berück sichtigung der Karikaturen Kriterien, die das Recht erfül len muss, damit man von „richtigem Recht“ sprechen kann. Woher kommt das Recht? Die Rechtsordnung stellt die Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften dar, durch die das rechtliche Verhältnis der Menschen zueinander, zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen geregelt ist. Dabei las sen sich je nach der Entstehungsursache das gesetzte Recht, das Gewohn heitsrecht, das Richterrecht und allgemeine Rechtsgedanken wie das Natur recht unterscheiden. Das gesetzte Recht umfasst alle Normen, die von einer zur Rechtsetzung befugten Stelle erlassen wurden, also formelle Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen. Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch langjährige tat sächliche, von den Beteiligten akzeptierte Anwendung entstanden ist. Das Richterrecht wird dann wirksam, wenn bestehende Gesetzeslücken auszufüllen sind, oder wenn Grundsatzentscheidungen der obersten Ge richte zu strittigen Rechtsfragen getroffen werden. Die Richter haben dabei darauf zu achten, dass sie sich im Rahmen des gesetzten Rechts bewegen. Allgemeine Rechtsgrundsätze finden insbesondere im Völkerrecht Anwen dung, wo keine gemeinsame Rechtsordnung besteht. Dazu gehören z. B. das Verbot, ein Recht missbräuchlich auszuüben, das Prinzip, dass sein Recht verwirkt, wer es für den Betroffenen unzumutbar spät geltend macht, oder der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Bei der Suche nach dem „richtigen Recht“ hat man schon im Altertum die Idee des Naturrechts entwickelt. Als Naturrecht bezeichnet man das Recht, das seine Entstehung nicht einer Staatsgewalt verdankt, sondern von der Natur für den Einzelnen wie auch für den Staat und jede sonstige Gemein schaft vorgegeben ist. Die Erklärung der Menschenund Bürgerrechte. (Gemälde von Jean-Jacques François lé Barbier d. Ä., 1789/90). Die Deklaration wurde als Schmuckblatt oft in Wohnungen und öffentlichen Gebäuden aufgehängt. 136 1375 Grundlagen unserer Rechtsordnung 5.1 Das Wesen des Rechts Karikatur: Hürlimann 5.3 Die Qu ll Nu r z u Pr üf we ck en Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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