Volltext anzeigen | |
Öffentliches und privates Recht Die Normen unserer Rechtsordnung lassen sich zwei Kategorien zuordnen, dem öffentlichen und dem privaten Recht. öffentliches und privates Recht unterscheiden sich dadurch, dass im öffentlichen Recht der Bürger dem Staat untergeordnet ist, während im Privatrecht die beteiligten Personen einander gleich geordnet sind. Das öffentliche Recht regelt somit das Ver hältnis des Einzelnen zum Staat sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger zueinander. Zum öffentlichen Recht zählen u. a. das Völkerrecht, Staatsrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Steuerrecht und das Sozial und Sozialversicherungs recht. Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Privatpersonen zueinander. Zum Privatrecht zählen u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze, das Handelsgesetzbuch, das Aktien, GmbH und Ge nossenschaftsgesetz, das Wertpapierrecht sowie das Privatversicherungs recht. Manche Rechtsgebiete enthalten sowohl öffentlichrechtliche wie pri vatrechtliche Normen, insbesondere das Arbeitsrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Notwendigkeit und Möglichkeiten der Fortentwicklung des Rechts Eine wesentliche Aufgabe des Rechts ist es, das Zusammenleben der Men schen zu regeln. Die Erfüllung dieser Aufgabe erlaubt kaum ein starres, unveränderliches Recht. Insbesondere moderne Industrie und Dienstleis tungsgesellschaften unterliegen einem fortwährenden Wandel, der durch wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Veränderungen hervorge rufen wird. Dieser Wandel erfordert eine ständige Anpassung des positiven Rechts an neue Entwicklungen unter Berücksichtigung der Aspekte Gerech tigkeit, Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit. ZAHLENBILDER Bergmoser + Höller Verlag AG© 128 020 Staatsund Verfassungsrecht Prozessrecht Strafrecht Steuerrecht Sozialrecht Verwaltungsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Urheberund Erfinderrecht Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht Deliktsund Schadensrecht Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Polizeirecht Kommunalrecht Beamtenrecht Baurecht Verkehrsrecht Hochschulrecht Umweltrecht Schulrecht u.a. Völkerrecht Kirchenrecht Wertpapierrecht Gesellschaftsrecht Verbraucherschutzrecht Öffentliches Recht PrivatrechtAufteilung derRechtsgebiete 1395.3 Die Quellen des Rechts Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C . uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |