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5.4 Naturrechtslehre und Rechtspositivismus E Dienstanweisung an die Grenztruppen der DDR Dienstanweisung vom 3.12.1974 für die „Einsatzkompanie“ der Hauptabteilung I „NVA und Grenztruppen“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“ Diskutieren Sie diese Aussage. 2. Verhinderung von Grenzdurchbrüchen Es ist Ihre Pflicht, Ihre Einzelkämpferund tschekistischen1 Fähigkeiten so zu nutzen, daß Sie die List des Grenzverletzters durchbrechen, ihn stellen bzw. liquidieren, um somit die von ihm geplante Grenzverletzung zu vereiteln. Handeln Sie dabei umsichtig und konsequent, da die Praxis die Gefährlichkeit und Hinterhältigkeit der Verräter mehrfach beweist. Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schußwaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben. Nach erfolgter Anwendung der Schußwaffe haben Sie entsprechend der unter Punkt 1. genannten Maßnahmen zu handeln. Naturrechtslehre Das Naturrecht oder das überpositive Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das sich aus der Natur des Menschen ableitet und das demnach aus der reinen Vernunft, die allen Menschen eigen ist, erkennbar ist. Das Naturrecht ist damit von Raum und Zeit unabhängig und kann so als überstaatliches Recht angesehen werden. Dem Naturrechtsge danken liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder Mensch von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet ist, unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform. Die Natur rechtslehre reicht bis in die griechische Antike zurück und gewann im Zeit alter der Aufklärung (17. bis 18. Jahrhundert) besondere politische Bedeu tung. Sie stand im Gegensatz zur christlichmittelalterlichen Auffassung, nach der Leben oder Freiheit durch die Gnade Gottes oder des Fürsten will kürlich verliehen sind, ohne dass ein ursprüngliches Recht darauf bestehe. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Idee vom Naturrecht weitgehend verdrängt, es setzte sich die Vorstellung durch, dass das gewachsene, posi tive Recht als die alleinige Quelle eines jeden Rechtssystems zu gelten habe. In und nach dem zweiten Weltkrieg sind unter dem Eindruck des Missbrauchs des Rechts durch totalitäre Regime naturrechtliche Vorstellun gen wieder in den Vordergrund getreten. Nun wurde z. B. im Rahmen der Vereinten Nationen verstärkt versucht, das Naturrecht in Form von Men schenrechtserklärungen zu positivieren, um ihm zur Durchsetzung zu ver helfen. Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden, Wenn unerträglich wird die Last – greift er Hinauf getrosten Mutes in den Himmel, Und holt herunter seine ew’gen Rechte, Die droben hangen unver äußerlich Und unzerbrechlich wie die Sterne selbst – Der alte Urstand der Natur kehrt wieder, Wo Mensch dem Menschen gegenübersteht – Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 2. Aufzug, 2. Szene 1 tschekistisch = geheimdienstlich, als „Tschekisten“ wurden die Mitarbeiter der Geheimdienste des Warschauer Paktes bezeichnet 142 1435 Grundlagen unserer Rechtsordnung 5.1 Das Wesen des Rechts5.4 Naturrechtslehre und Rechtspositivismu Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d C .C . B uc hn er V er la gs | |
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