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Kompetent in Wirtschaft & Recht erweitern – vertiefen – anwenden Aufgaben 1. Prüfen Sie, ob Herr Huber die Herausgabe des Motorrollers verlangen kann (Einstiegsmaterial). 2. Ordnen Sie die bisher verwendeten Rechtnormen unterschiedlichen Teilen des BGB zu. Verwenden Sie dabei auch Inhaltsangabe und Einleitung Ihrer Gesetzesausgabe. 3. Beantworten Sie die in M1 formulierten Fragen und stellen Sie juristische Missverständnisse ggf. richtig. Gehen Sie dabei auf die §§ 985, 812, 818, 819 und 823 BGB ein. M1 Schwebend unwirksamer Kauf Online www.frag-einen-anwalt.de, 16.10.2010 (bearbeitet) | 16.10.2010 20:15 | Preis: ***,00 € | Kaufrecht Beantwortet von Rechtsanwalt Jan Wilking Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mein Sohn (15 Jahre) hat auf eigene Faust, d. h. ohne Einwilligung der Eltern, teilweise unter Vorspiegelung eines falschen Geburtsdatums (er hat sich älter gemacht) bei mehreren Online-Shops Waren bestellt. Die Sache ist aufgeflogen, als er nicht mehr zahlen konnte und die Zahlungsaufforderungen eines Inkassobüros ins Haus flatterten. Mir ist bekannt, dass diese Geschäfte schwebend unwirksam sind und rückabgewickelt werden können. Ich habe einige Dinge bezahlt, weil er die Waren benutzt bzw. verbraucht hat und der Kauf damit nicht so einfach rückabzuwickeln ist. Nun verbleibt ein Versandhaus, wo er mit einem hohen Betrag in der Schuld steht. Meine Frage: Wenn ich nun seine beschränkte Geschäftsfähigkeit geltend und den Kauf rückgängig mache, ist doch das Versandhaus als Eigentümer berechtigt, die gekauften Sachen heraus zu verlangen. Aber was ist mit den Dingen, die er schon gebzw. verbraucht hat. Drohen ihm da Schadensersatzforderungen? Mit freundlichen Grüßen Belinda Eisenfranz 188 1897 Rechtstechnische Grundlagen 7.1 xxx7.4 Problem des Abstraktionsprinzips Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc ne r V er la gs | |
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