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Die Argumentationskette der Arbeitnehmer lässt sich wie folgt beschrei ben: Lohnerhöhungen führen zu einer Erhöhung des verfügbaren Einkom mens der privaten Haushalte, was wiederum zu höheren Konsumausgaben führt. Damit wird die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gestärkt. Die Produk tion und die Beschäftigung im Unternehmenssektor nehmen zu, ein höheres Wirtschaftswachstum ist die Folge. Ggf. kann es zu Multiplikatoreffekten kommen. • Prüfen Sie, ob im vorliegenden Fall der Autohändler A einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 gegen Franz T. hat! Abituraufgabe Bayern 2007 Lösungshinweise: Eine Prüfung (im Gutachtenstil) verlangt immer ein Nennen der zu untersuchenden Anspruchsgrundlage und ein systematisches Prüfen aller Tatbestandsmerkmale mit Subsumtion, z. B.: Der Autohändler A könnte gegen Franz T einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gem. § 823 I BGB haben. • Rechtsgutverletzung: Es liegt eine Eigentumsverletzung vor, da T Autos aufgebrochen und Audiosysteme entwendet hat. • Schaden: Für die Beseitigung der durch das Aufbrechen an den Autos entstandenen Schäden fallen für T Kosten an. Der Wiederbeschaffungs wert der entwendeten Audiosysteme beträgt 1.400 Euro. • Adäquate Kausalität: Die Rechtsgutverletzungen waren ursächlich für den entstandenen Schaden. • Widerrechtlichkeit: Für das Handeln des T sind keine Rechtfertigungs gründe ersichtlich. Jugendliche Diebesbande wütet bei Autohändler München – Ein Autohändler in München wurde Opfer einer Jugendbande. Jugendliche Täter durchstreiften am Montagabend auf der Suche nach Diebesgut den Hof des Autohändlers A. Unter anderem brachen sie vier Autos auf, beschädigten diese dabei erheblich und entwendeten Audiosysteme im Wert von insgesamt 1.400 Euro. Am anderen Ende des Hofes wartete schon ein Hehler. Der erst 15-jährige Anführer der Bande, Franz T., der selbst zwei Autos aufgebrochen hatte, übergab dem Hehler das Diebesgut und erhielt dafür im Gegenzug 800 Euro in bar. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet, die sofort die Polizei riefen. Die Jugendlichen wurden noch am Tatort festgenommen, der Hehler konnte aber mit dem Diebesgut flüchten. Seine Identität konnte nicht ermittelt werden. Besonders Besorgnis erregend ist für die Polizei, dass sich unter den Tätern auch der erst 12-jährige Manuel M. befand. „Wir beobachten vermehrt, dass der Einstieg in die kriminelle Laufbahn in immer jüngeren Jahren beginnt“, so Kriminalhauptkommissar Rudolf P., der die Jugendlichen verhört hatte. 1838.1 Die schriftliche Abiturprüfung im Fach Wirtschaft und Recht Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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