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Verzug Schuldhafte Verzögerung der Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung (§ 286 BGB). Vorsatz Das Wissen und Wollen eines rechtswidrigen Erfolges. Währungsunion Zusammenschluss von Ländern, die eine einheitliche gemein same Geld und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt. Wechselkurs Preis für eine ausländische Währungseinheit. Bei flexiblen Wechselkursen wird der Preis durch Angebot und Nachfrage am Devisenmarkt gebildet. Bei fixen Wechselkursen wird ein bestimmter Preis oder eine Bandbreite festgesetzt und durch Devisenan bzw. verkäufe der Zentralbank gestützt. Die Preis notierung gibt den Preis einer ausländischen Währungseinheit in inländischer Währung (z. B. 71 EuroCent für einen Dollar) wieder. Die Mengennotierung gibt an, welche Menge an ausländischer Währung man für eine Einheit inländischer Währung erhält (für einen Euro 1,40 Dollar). Welthandelsorganisation (WTO) Internationale Organisation zur Gewährleistung eines freien Welthandels. Die WTO soll die internationalen Handelsbezie hungen innerhalb verbindlicher Regelungen organisieren und überwachen und bei Handelskonflikten für eine effektive Streitschlichtung sorgen. Wichtigste Prinzipien sind: Meist begünstigung, Inländerbehandlung, Transparenz. Willenserklärung Sie ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willens. Zahlungsbilanz In der Zahlungsbilanz wird die wirtschaftliche Verflechtung eines Landes mit dem Ausland statistisch erfasst. Sie setzt sich aus mehreren Teilbilanzen zusammen. Die wichtigsten Teilbilanzen sind die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz setzt sich zusammen aus der Handels, Dienstleistungs, Erwerbs und Vermögenseinkommens sowie der Übertragungsbilanz. In der Handelsbilanz wird – bezogen auf ein Jahr – der Wert aller Warenim und exporte Deutsch lands ausgewiesen. In der Kapitalbilanz werden die Kapitalbewegun gen zwischen In und Ausländern erfasst. 193Glossar Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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