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Freihandel Idealvorstellung eines weltweiten Warenaustauschs ohne staatliche Beschränkungen, das heißt frei von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen. Vertreter des Freihandels gehen davon aus, dass nur so eine optimale Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften und damit der größtmögliche Wohlstand für alle beteiligten Länder erreicht werden kann. Gattungsschuld Die Leistungspflicht erstreckt sich bei der Gattungsschuld auf eine nur art/gattungsmäßig beschriebene Sache (z. B. 10 Kilo Äpfel) (§ 243 BGB). Gefahrübergang Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Verkäufer an den Käufer. In der Regel erfolgt der Gefahrübergang mit der Übergabe der Kaufsache (§ 447 BGB). Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, wirksame Willenserklärung abzugeben und entgegenzunehmen (§§ 104 ff. BGB). Gewährleistung Die gesetzliche Verpflichtung eines Schuldners, für die Mangelfreiheit einer Sache oder eines Werkes einzustehen (§§ 434 ff. BGB). Gewerkschaften Freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer sozialpolitischen und wirtschaftlichen Interessen gegen über den Arbeitgeberverbänden als Tarifpartner und dem Staat. Gläubiger Derjenige, der gegen einen Schuldner einen Anspruch hat, also das Recht, von ihm ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. Globalisierung Bezeichnung für den fortschreitenden Prozess der weltweiten Arbeitsteilung und Vernetzung der Märkte. Ermöglicht wurde die Globalisierung durch die Liberalisierung des Welthandels, neue Kommunikationstechnologien und sinkende Transport kosten. Gutachtenstil Formulierungsstil, bei dem zu Beginn die zu prüfende Anspruchsgrundlage formuliert und das Ergebnis erst nach einer eingehenden Prüfung der Tatbestandsmerkmale (voll ständige Subsumtion) am Ende verfasst wird. Inflation Prozess stetiger und allgemeiner Steigerung des Preisniveaus beziehungsweise anhaltender Geldentwertung. Die Inflations rate wird an Hand eines Preisindex gemessen, der auf der Grundlage eines Warenkorbes errechnet wird. Inflation bedeutet, dass die Geldmenge schneller wächst als die Gütermenge. Kaufvertrag Ein schuldrechtlicher, gegenseitiger Vertrag, bei dem die Übereignung einer Sache gegen Zahlung des Kaufpreises geschuldet wird (§ 433 BGB). Keynesianismus Nach dem britischen ökonomen John Maynard Keynes (1883 –1946) benannte makroökonomische Theorie. Sie fußt auf der Annahme, dass Angebot und Nachfrage auf den Märkten nicht automatisch zu einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht führen, bei dem auch Vollbeschäftigung herrscht. Arbeitslosigkeit hat demnach ihre Hauptursache in einer unzureichenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Der Staat muss deshalb dafür sorgen, dass die gesamtwirtschaft liche Nachfrage z. B. durch Steuersenkungen oder Ausgaben erhöhungen wieder steigt. Die zusätzlichen Ausgaben können auch durch ein Haushaltsdefizit finanziert werden (deficit spending). Leitzinssatz (Hauptrefinanzierungssatz) Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Refinanzierungs kredite an die Geschäftsbanken. Der Leitzins dient als Instrument der Geldpolitik, da er das allgemeine Zinsniveau beeinflusst. Eine Anhebung dient der Verknappung der Geldmenge, eine Senkung der Ausweitung der Geldmenge. Nacherfüllung Vorrangiger Anspruch im Rahmen der Mängelhaftung beim Kaufvertrag. Die Nacherfüllung kann beim Kaufvertrag nach Wahl des Käufers aus einer Nachlieferung oder einer Nach besserung bestehen (§ 439 BGB). Nachfragetheorie (siehe Keynesianismus) Privatrecht Das Privatrecht umfasst alle Rechtsnormen, die die Beziehungen privater Personen untereinander regeln (Zivilrecht). Protektionismus Bezeichnet Maßnahmen der Außenhandelspolitik, die darauf zielen, inländische Erzeuger bzw. Erzeugnisse vor ausländi scher Konkurrenz zu schützen, meist durch die Erhebung von Zöllen. Recht Im subjektiven Sinn der Anspruch, der für einen Berechtigten aus dem objektiven Recht erwächst. Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechts fähig sind alle Menschen (ab Vollendung der Geburt) und juristische Personen (§ 1 BGB). Rechtsfolge Rechtliche Konsequenz, die eintritt, wenn die in der Rechts norm definierten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Rechtsordnung Im objektiven Sinn die Gesamtheit der Rechtsnormen, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und die auf einem bestimmten Gebiet (zum Beispiel der Bundesrepublik 191Glossar Nu r z u Pr üf zw ec k Ei en t m d es C .C . B ch n r V er l gs | |
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