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135 Pflichten aus einem Kaufvertrag (§ 433 BGB) Verkäufer Käufer Übergabe und Übereignung der Kaufsache frei von Sachoder Rechtsmängeln Abnahme der gekauften Sache Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Gerät von Ihnen und zwar schnell.“ „Aber junge Frau, nun übertreiben Sie doch nicht gleich“, erwidert Peze in herablassendem Ton, „wir können doch auch nichts für solche Fehler! Und wie Sie wissen, war das ein sehr günstiges Gerät, da müssen Sie schon mit kleineren Problemen rechnen. Vielleicht haben ja auch Sie den Fehler verursacht. Sie nutzen das Gerät ja nun schon einige Wochen! Übrigens sehen unsere Vertragsbedingungen ausdrücklich vor, dass bei Sonderangeboten keine volle Gewährleistung übernommen werden kann. Wir könnten Ihnen aber sicher beim Preis für die Reparatur ein wenig entgegen kommen …“ 30 35 M 3 Vertragstypische Pfl ichten beim Kaufvertrag 20 25 40 Nach § 437 BGB kann der Käufer bei Mängeln vom Verkäufer verlangen: Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist: – Beseitigung des Mangels durch Reparatur (Nachbesserung) – oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) Wird die Nacherfüllung verweigert oder schlägt sie fehl: – Rücktritt vom Vertrag (Rückgabe der Sache, Erstattung des Kaufpreises) oder – Minderung des Kaufpreises (Mangel nicht schwerwiegend) Schadensersatz (wenn z. B. durch die mangelhafte Sache ein Schaden entstanden ist) § 438 BGB regelt die Verjährungsfristen für den Verbrauchsgüterkauf. Danach gilt eine Frist von 2 Jahren, innerhalb derer die Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Allerdings ändert sich nach 6 Monaten die Beweislast (§ 476 BGB). Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass die Sache bereits bei der Übergabe einen Mangel hatte. 5 10 15 M 4 Wie ist geregelt, wenn die Kaufsache einen Mangel hat? Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Es enthält die wichtigsten Regelungen, die das Zusammenleben der Bürger betreffen, z. B. zum Kaufvertrag, Familienrecht, Erbrecht. Sachmangel Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache bei Übergabe nicht die vertraglich vereinbarte oder übliche Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet. 2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Konsum Jugendlicher Rechtsmangel In §§ 435, 437 BGB geregelt. Demnach muss der Verkäufer dem Käufer die Sache oder das verkaufte Recht frei von Rechtsmängeln verschaffen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn ein Dritter aufgrund privaten oder öffentlichen Rechts das Eigentum, den Besitz oder den Gebrauch der Sache oder des Rechts beeinträchtigen kann. Beispiel: An gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben; verkauft also ein Dieb einen Gegenstand, dann ist dieser mit einem Rechtsmangel behaftet und der Käufer kann kein Eigentum daran erwerben. Er muss die Sache an den Bestohlenen zurückgeben und sich vom Dieb seinen entstandenen Schaden ersetzen lassen. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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