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137 15 20 5 10 Können Jugendliche Kaufverträge abschließen? Der 14-jährige Oliver träumt schon lange von einem Mountain-Bike. Sein Fahrrad ist schon ziemlich alt und eigentlich viel zu klein. Nach dem letzten Freibadbesuch war die rostige Kette zur Erheiterung seiner Freunde bei voller Fahrt abgesprungen. Als Oliver beim Fahrradhändler ein tolles Angebot sieht, entschließt er sich kurzerhand, mit seinem Sparbuch, auf das seine Eltern monatlich 50 t Taschengeld einzahlen und über das er frei verfügen darf, zur Bank zu gehen. Er hebt 400 t ab und kauft sich das neue Rad, ein echtes „Schnäppchen“, wie der Händler versichert. Olivers Freund Manuel fi ndet das Rad toll, aber er meint, Oliver hätte das Rad alleine nicht kaufen dürfen. M 7 Oliver und das Mountain-Bike § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil1 erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. [...] § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. 1 z. B. durch eine Schenkung M 8 Was sagt das BGB zum Taschengeld? Darf ein 14-Jähriger von seinem Taschengeld ein neues Fahrrad kaufen? Rechtsfähigkeit § 1 Bürgerliches Gesetzbuch Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen alle lebenden Menschen Juristische Personen z. B. Unternehmen, eingetragene Vereine 2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Konsum Jugendlicher Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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