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165Die Aufklärung Charles(-Louis Baron de Secondat) de Montesquieu (1689 1755): französischer Rechtsgelehrter und Schriftsteller. Sein Werk „Vom Geist der Gesetze“ zählt zu den wichtigsten staatstheoretischen Schriften der Aufklärung und prägt bis heute die Vorstellung von der Gewaltenteilung. Jean-Jacques Rousseau (1712 1778): Schriftsteller, Philosoph und Pädagoge aus Genf, der in Paris lebte und arbeitete. In seinen politischen Schriften berief er sich auf die Demokratie der griechischen Polis und das Naturrecht. Er ging von dem Grundsatz der Volkssouveränität aus und machte die volonté générale, den allgemeinen Willen, zur Richtschnur des politischen Handelns. John Locke geht weiter als Hobbes. Er stellt fest, dass jeder Mensch von Natur aus das Anrecht auf Freiheit und Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums hat. Diese obersten Rechtsgüter muss der Staat garantieren. Nur die Aufgabe, die Rechte des Individuums zu schützen, verleiht ihm seine Gewalt. Das Volk jedenfalls bestimmt die Staatsführung immer selbst, gleichgültig ob in einer Monarchie, Oligarchie oder Demokratie, und es setzt die Grenzen der Gewaltanwendung. Damit hat das Volk nach Locke ein Widerstandsrecht, wenn die Staatsgewalt die obersten Rechtsgüter grundsätzlich missachtet. Die Begrenzung der Macht Das Widerstandsrecht war umstritten, weil es nach aller Erfahrung einen Bürgerkrieg zur Folge hatte. Charles de Montesquieu versuchte, das Problem durch eine Selbstkontrolle der Staatsgewalt zu lösen. Demgemäß teilte er die Staatsgewalt in die Exekutive (ausführende Gewalt), die Legislative (gesetzgebende Gewalt) und die Judikative/Jurisdiktion (richterliche Gewalt). Um einer Tyrannei vorzubeugen, sollten diese Gewalten sich gegenseitig kontrollieren, sich jedenfalls nicht ausschließlich in einer Hand befi nden. Jean-Jacques Rousseau radikalisierte in seiner Schrift „Der Gesellschaftsvertrag“ (1762) die Vertragstheorie (u M3). Im Gegensatz zur Ständegesellschaft des 18. Jahrhunderts, die dem Adel weit mehr Rechte einräumte als den Bauern, forderte sein Entwurf staatlicher Ordnung die Rechtsgleichheit aller. Außerdem verlangte Rousseau die alleinige Herrschaft des Rechts, die das Handeln der Regierenden und der Regierten binden sollte. Dieses Verständnis vom Vertrag, wie es die Denker seit Hobbes entwickelt hatten, war der Grundgedanke des Rechtsstaates. Aus den Theorien wurde seit 1776 Realität. Die amerikanischen und französischen Menschenrechtserklärungen verwandelten die Einsicht der Aufklärer, dass jeder Mensch angeborene Rechte besitzt, die der Staat zu schützen hat, in politische Wirklichkeit. In den Grundrechten für die amerikanische Kolonie Virginia von 1776 waren erstmals enthalten: die Garantie der Freiheits-, Unverletzlichkeitsund Eigentumsrechte; das Recht, „Glück“ zu erstreben; die Religionsfreiheit „gemäß den Geboten des Gewissens“; die Teilung der staatlichen Gewalt in eine gesetzgebende, ausführende und richterliche. Die amerikanische und französische Verfassung von 1787 bzw. 1791 verankerten in noch größerem Maßstab grundlegende Menschenrechte und die Gewaltenteilung. Sie verwirklichten außerdem die Bindung allen staatlichen Handelns an Recht und Verfassung. Das gilt für demokratische Verfassungen bis heute. u „Jean-Jacques Rousseau ou l’Homme de la Nature.“ Kupferstich (38,4 x 32,6 cm) von Augustin Legrand, um 1790. In seinem 1762 veröffentlichten Roman „Emile“ entwirft Rousseau einen Erziehungsplan, der die gesellschaftliche Fehlentwicklung des Menschen im Sinn einer wiederzu gewinnenden Natürlichkeit korrigieren soll. Der Kupferstich von Legrand illustriert Rousseaus Forderungen, dass Mütter ihre Kinder wieder selbst stillen und nicht – wie im 18. Jahrhundert üblich – Ammen überlassen sollten. Damit werde sich die Sittlichkeit der Gesellschaft heben, behauptete Rousseau. N r z ur Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C . B uc hn V er la gs | |
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