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168 8 Quo vadis, Europa? Herausforderungen und Perspektiven des europäischen Projekts 8.1 Gehört die Türkei in die EU? 8.1.1 Beitrittsbedingungen – faire Chancen für die Türkei? M 1 Alles Demokraten? M 2 Kopenhagener Kriterien: Anforderungen an die Kandidaten – und an die EU Karikatur: Klaus Stuttmann, 17.3.2016 In Vorbereitung auf die […] „Osterweiterung“, formulierte der Europäische Rat von Kopenhagen im Jahr 1993 Beitrittskriterien. Die sogenannten Kopenhagener Kriterien haben in den anschließenden Erweiterungsprozessen weitere Präzisierung erfahren […]. [Demnach] muss ein Beitrittskandidat folgende Anforderungen erfüllen, um Mitglied der EU zu werden: • politisches Kriterium: „institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten“; 2016 ist Recep Tayyip Erdogˇan Präsident der Türkei, Viktor Orbán Ministerpräsident von Ungarn, Jarosław Kaczyn´ski einfluss reicher Politiker der Regierungspartei PiS in Polen. Die nationalkonservativen Regierungen in Ungarn und Polen stehen (genau wie Erdogˇan in der Türkei) wegen Angriffen auf die Unabhängigkeit von Presse und Justiz in der Kritik. • wirtschaftliches Kriterium: „eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten“; • acquis-Kriterium: Die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – d.h. das gesamte Recht sowie die Politik der EU (den sogenannten „acquis communautaire“) – zu übernehmen, sowie das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union und der Wirtschaftsund Währungsunion. Der Europäische Rat von Kopenhagen betonte zudem, dass die „Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten […] ebenfalls einen sowohl für die Union als auch für die Beitrittskandidaten wichtigen Gesichtspunkt“ darstellt. Die Voraussetzung der Aufnahmefähigkeit der EU wurde lange Zeit als das „vergessene Kriterium“ von Kopenhagen bezeichnet. […] Im Jahr 1995 präzisierte der Europäische Rat von Madrid, dass […] ein Beitrittskandidat zudem durch Anpassung seiner Verwaltungsund Justizstrukturen die wirksame Implementierung der EU-Rechtsvorschriften gewährleisten [muss]. Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss […] 1997, dass ein Beitrittskandidat bereits für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllen muss. Die wirtschaftlichen Kriterien sowie die Fähigkeit, die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen („acquis–Kriterium“), seien zu diesem Zeitpunkt „aus einer zukunftsorientierten, dynamischen Sicht heraus“ zu beurteilen. Auswärtiges Amt, www.auswärtiges-amt.de, 15.7.2014 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um es C .C . B uc h er V er la gs | |
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