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dienstordnung. Calvin ging von der Vorherbestimmung (Prädestination) der Menschen aus. Gott allein bestimmte letztlich das Schicksal des Menschen im Diesseits und im Jenseits. Seine Lehre verbreitete sich in ganz Europa (u Hugenotten). Christentum: auf Jesus Christus zurückgehende monotheistische Religion (u Monotheismus). Im römischen Weltreich wurde das Christentum 391 n. Chr. zur alleinigen Staatsreligion. Das Christentum teilte sich im u Mittelalter in einen katholischen und einen griechisch-orthodoxen Bereich auf. Die von Martin Luther eingeführte u Reformation führte in der u Frühen Neuzeit zu einer weiteren Kirchenspaltung. Christianisierung: Im Römischen Reich wurde das u Christentum 391 n. Chr. zur alleinigen Staatsreligion erklärt. Dies war Voraussetzung für die Christianisierung, d. h. für die Gewinnung der noch heidnischen Bevölkerung für das Christentum. Im Mittelalter wurde die Christianisierung durch die Missionierung fortgesetzt. Civitas: im Römischen Reich die Bürgergemeinde, eine autonome Gebietskörperschaft, bestehend aus Zentralort und umliegendem Territorium. Die Kirchenorganisation in der Spätantike wählte civitates als Bischofssitze. Mittelalterliche Quellen nennen in der Regel nur Bischofsstädte civitas, andere Städte oppidum oder urbs. Diaspora (griech.: Zerstreuung): Gebiet, in dem die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft zerstreut unter einer Mehrheit Andersgläubiger leben. Der Begriff „Diaspora“ ist lange vor allem von der jüdischen Geschichtsschreibung für die Zeitspanne zwischen der Zerstörung Jerusalems und des Tempels im Jahre 70 n. Chr. bzw. der Vertreibung durch die Römer in den Jahren 134/135 und der israelischen Staatsgründung im Jahr 1948 gebraucht worden. Bis zu diesem Zeitpunkt lebten die u Juden in der Diaspora. Diskriminierung (lat. discriminare: unterscheiden, trennen): Benachteiligung oder Herabwürdigung von Personen oder Gruppen. Man kann zwischen sozialer, individueller und struktureller Diskriminierung unterscheiden: Soziale Diskriminierung ist Ungleichbehandlung ganzer Menschengruppen bestimmter Eigenschaften, etwa Geschlecht, Abstammung, Religion, Alter, Sexualität usw. Individuelle Diskriminierung fi ndet im zwischenmenschlichen Bereich statt, etwa durch Vorurteile. Strukturelle Diskriminierung ist Ungleichbehandlung allein aufgrund der Werte und Normen (Strukturen) einer Gesellschaft, etwa die Schlechterstellung von Frauen durch eine männlich dominierte Kultur. Von der Diskriminierung ist die soziale Ungleichheit in einer Gesellschaft abzugrenzen. Diese kann aber ebenfalls diskriminierende Folgen haben. Dreiklassenwahlrecht: Wahlsystem, bei dem die wenigen Großsteuerzahler der ersten Klasse (etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten) ebenso viele Abgeordnete wählen konnten wie die Masse der Bevölkerung (rund 80 Prozent). Ein großer Teil der Unterschichten blieb von den Wahlen ausgeschlossen. Dschihad: bedeutet so viel wie „Anstrengung“ oder „Kampf“. Der Begriff bezeichnet in einem ganz allgemeinen Sinn das Bemühen der Gläubigen, den Geboten Gottes zu folgen. Der Dschihad gehört zu den Pfl ichten aller Muslime. Mit „Heiliger Krieg“ kann Dschihad nicht übersetzt werden. Einerseits ist er nicht in jedem Fall ein militärischer Kampf, andererseits sieht der u Islam keine Trennung von „heilig“ und „profan“, von Religion und Herrschaft, vor. Emirat: Herrschaftsgebiet eines Emirs (arab.: Befehlshaber, Fürst), dem Statthalter einer Provinz. Ursprünglich vom Kalifen (u Kalifat) eingesetzt, später häufi g eigenmächtig ausgerufen. Exkommunikation: (Kirchen-)Bann, d. h. Ausschluss aus Kirche und Gemeinschaft der Christen (u Christentum). Ein Exkommunizierter kommt im Todesfall in die Hölle, kein Christ darf mit ihm Umgang haben. Expansion: Bezeichnung für das europäische Ausgreifen über den eigenen Kontinent hinaus im späten u Mittelalter und in der u Frühen Neuzeit. Das Ausgreifen bewirkte Entdeckungen, wissenschaftliche Erkenntnisse, wirtschaftliche Ausbeutung fremder Regionen und Völker, Überseehandel, Landaneignung und -raub sowie die Besiedlung ferner Räume. Feudalismus (lat. feudum: Lehen, daher auch u Lehnswesen): Herrschaftsund Wirtschaftsordnung, die auf dem Grundbesitz des u Adels und seiner Verfügungsgewalt über Menschen beruht (u Grundherrschaft). Im europäischen u Mittelalter ausgebildet. In Frankreich wurde der Feudalismus 1789 vorübergehend abgeschafft (Französische Revolution); in vielen Staaten blieben feudale Verhältnisse bis Anfang des 20. Jh. bestehen. Flur: ursprünglich Bezeichnung für Landschaft, später für die landwirtschaftliche Nutzfl äche einer Siedlung. Franken (ursprünglich „die Mutigen“, später „die Freien“): Vereinigung kleinerer Stämme an der römischen Grenze (Limes) zu einem Großverband um 200 n. Chr. Sie unternahmen im 3. und 4. Jh. Raubzüge auf römischem Gebiet. Seit 358 wurden fränkische Verbände im heutigen Belgien als Föderierte angesiedelt. Ihre Eliten waren zunächst Offi ziere in römischem Dienst. Nach dem Untergang des Weströmischen Reiches übernahmen die Franken unter der führenden Sippe der Merowinger die Herrschaft in Gallien und schufen ein ausgedehntes Königreich (u König). Ab dem späten 7. Jh. herrschten im Reich der Merowinger de facto die Angehörigen einer Familie, die ursprünglich hohe Verwaltungsbeamte am Hof stellte. 751 übernahmen die Karolinger die Königsherrschaft. Frühe Neuzeit: in Europa der Zeitraum, der um 1500 begann und 1789 (Beginn der Französischen Revolution) endete. Diese Epocheneinteilung ist in der Forschung jedoch umstritten. Sie fi ndet auf die Entwicklungen in Amerika, Afrika und Asien auch kaum Anwendung, eigentlich nur dann, wenn die beginnende Verfl echtung dieser Erdteile mit Europa vom 16. bis zum 18. Jh. thematisiert wird (etwa durch die Entdeckungsfahrten oder den interkontinentalen Handel). Genossenschaft: Zusammenschluss von selbstständigen Personen zu einem Geschäftsbetrieb. Damit können verschiedene Bereiche wie Einkauf, Lagerung oder Maschinenhaltung gemeinsam („genossenschaftlich“) betrieben und die Kosten verteilt werden. gentes (lat. gens: Geschlecht, Sippenverband): Alle patrizischen Familien (u Patrizier), die sich auf einen gemeinsamen Stammvater berufen konnten, bildeten eine gens. 241Glossar Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d e C .C .B uc hn r V er la gs | |
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