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7.1 Die Europäische Union – „in Vielfalt geeint“? 191 Kontra: Überzogene Maßnahme ohne Wirkung Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine überarbeitete TabakproduktRichtlinie vorgestellt. Er sieht erstmalig für eine Konsumgüterbranche in der EU massive Einschränkungen bei der Gestaltung von Verpackung und Produkt vor. Die EU-Kommission erreicht damit eine spürbare Verringerung der Angebotsvielfalt und damit der Auswahl für den Verbraucher. Der Richtlinienentwurf stellt darüber hinaus einen Freibrief für die EU-Behörde zur weiteren Verschärfung ohne demokratische Kontrolle aus. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden ausgeschlossen. […] Die geplanten Maßnahmen der EU sind maßlos, überzogen und ihre beabsichtigte Wirkung zudem höchst zweifelhaft. De Facto wird die Industrie über Nacht enteignet, indem über Jahrzehnte aufgebaute Marken zerstört werden. So verletzt die Richtlinie verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Zigarettenhersteller. Auf die negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen – Verlust von Arbeitsplätzen, Steuerausfälle und Schmuggel – wird keine Rücksicht genommen. In der Konsequenz schränkt der vorliegende Entwurf der Kommission die freie Marktwirtschaft ein. Und das Vorhaben hat Methode. Verbraucher und Industrie müssen sich so auf eine weitere Ausweitung der Bevormundung auf andere Konsumgüter wie Alkohol, Süßwaren, Softdrinks, Fast Food einstellen – ein Alarmsignal. […] Eine Vergrößerung der Warnhinweise trägt nicht zu einer besseren Informationsvermittlung der gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums bei. Ebenso wenig existiert ein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Verpackungsdesign und der Entscheidung, das Rauchen zu beginnen oder aufzugeben. Deutscher Zigarettenverband (DZV), www.presseportal.de, 19.12.2012 Aufgaben 1. Analysiere die beiden Texte im Hinblick auf eine Verschärfung der EU-Tabakrichtlinie. 2. Erörtere unter Einbeziehung der beiden Texte, ob die EU-Tabakrichtlinie mithilfe von Plain Packaging in Deutschland zusätzlich verschärft werden sollte. Berücksichtige dabei die Kriterien Legitimität und Effi zienz aus den Randspalten. Kriterium Legitimität Argumente, die dem Kriterium „Legitimität“ zugeordnet werden können, betreffen z. B. die Frage, • ob die Einführung von abschreckenden Bildern auf Zigarettenpackungen gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, um Jugendliche und Erwachsene vom Zigarettenkonsum abzuhalten; • ob die Einschränkung der Freiheit der Produzenten, Verpackungen aus Wettbewerbsgründen attraktiv zu gestalten, verhältnismäßig ist; • ob die Schockbilder auf Zigarettenpackungen eine angemessene Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sind; • ob ein möglicher Verlust von Arbeitsplätzen in der Zigarettenindustrie und im Handel gerechtfertigt ist. 5 10 15 20 Was wir können Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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