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7.1 Die Europäische Union – „in Vielfalt geeint“? 189 zung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Dies bedeutet, dass sie das Tagesgeschäft der EU führt: Umsetzung der politischen Maßnahmen, Durchführung der Programme und Verwaltung der Mittel. Die Kommission besteht aus 28 Kommissaren. Jeder EU-Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl zum EU-Parlament. Die Kommission ist dem Parlament gegenüber politisch rechenschaftspfl ichtig. Es kann der Kommission als Ganzes das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen. Die EU-Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben: • Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften. • Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt. • Sie sorgt (gemeinsam mit dem EuGH) für die Einhaltung des europäischen Rechts. • Sie vertritt die EU auf internationaler Ebene, z. B. durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern. Der EuGH ist das höchste europäische Gericht im Gerichtssystem der EU und hat u. a. die Aufgabe, auf Antrag zu prüfen, ob die Rechtsakte der EU rechtmäßig sind (Nichtigkeitsklagen) und die Mitgliedstaaten ihren Verpfl ichtungen aus den Verträgen nachkommen (Vertragsverletzungsverfahren). Jedes EU-Mitgliedsland entsendet einen Richter auf sechs Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung der Amtszeit. Der Präsident des EuGH wird von den EuGH-Richtern ebenfalls auf sechs Jahre gewählt. Der EuGH-Präsident kann uneingeschränkt wiedergewählt werden. Im EU-Rat treffen sich die Staatsund Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des EU-Rates und der Präsident der EU-Kommission. Der EU-Rat ist die höchste Repräsentanz der EU. Bei den Gipfeltreffen werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt und Fragen, die auf unterer Ebene (d. h. von den Ministern bei einer normalen Ministerratstagung) nicht geregelt werden konnten, gelöst. Der EU-Rat darf nicht mit dem Ministerrat (Rat der EU) verwechselt werden. Der Europäische Gerichtshof M 8, M 10 Der Europäische Rat M 8, M 10 Was wir wissen Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um e C .C .B uc hn er V er la gs | |
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