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49 5 10 15 20 25 In unserem demokratischen Staat regelt die Verfassung die Staatsform und die Grundrechte. […] Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wacht darüber, dass die Thüringer Gesetze der Thüringer Verfassung entsprechen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Weimar. Ihm gehören acht Mitglieder und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs an. Der Präsident und mindestens zwei weitere Mitglieder müssen Berufsrichter sein. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gehört wie die anderen Gerichte zur judikativen Gewalt im Freistaat Thüringen. Landtag und Regierung müssen sich an die Verfassung des Freistaates halten und ihre Entscheidungen im Sinne dieser Verfassung treffen. Die Grundlage seiner Arbeit ist also die Verfassung des Freistaates Thüringen. Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob Gesetze des Freistaates der Verfassung widersprechen. Aber er tut das nicht von sich aus, sondern nur, wenn jemand dies beantragt. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich an den Verfassungsgerichtshof wenden (in der Fachsprache heißt das: den Verfassungsgerichtshof anrufen), wenn er oder sie der Auffassung ist, dass ein Thüringer Gesetz mit der Verfassung des Freistaats nicht vereinbar ist. Der Verfassungsgerichtshof prüft nicht, ob ein Urteil richtig ist, sondern nur, ob das Gesetz, nach dem geurteilt oder gehandelt wurde, der Verfassung entspricht. Verfassungsbeschwerden können Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinden, Gemeindeverbände usw. einreichen. Nach: www.thueringen-fuer-kinder.de, 3.3.2012 30 35 40 45 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof M 7 Wozu brauchen wir einen Verfassungsgerichtshof? Die Verfassung des Freistaates Thüringen Am 25. Oktober 1993 verabschiedete der Thüringer Landtag in einer feierlichen Sitzung auf der Wartburg bei Eisenach die neue Verfassung des Freistaates Thüringen. Die Verfassung wurde durch einen Volksentscheid am 16. Oktober 1994 mit 70,1% bestätigt und erfuhr hierdurch hohe Legitimation. Nach Artikel 44 der Verfassung ist der Freistaat ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpfl ichteter Rechtsstaat. Aufgaben 1. Bewertet die Bedeutung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes für die Stabilität des Freistaates Thüringen (M 7). 2. Diskutiert, ob Thüringen ein eigenes Verfassungsgericht benötigt oder ob dessen Aufgabe auch andere Thüringer Gerichte übernehmen könnten. 2.3 Politische Beteiligung im Freistaat Thüringen Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt m d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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