Recherchieren Sie im Internet oder in Lexika über Leni Riefenstahl und ihr Verhältnis zum Nationalsozialismus. Nehmen Sie Stellung zum Verhältnis von Kunst und Politik im NS-Staat.
Leni Riefenstahl wurde am 22. August 1902 in Berlin geboren. Sie war Schauspielerin, Tänzerin und Filmregisseurin. Zwischen 1932 und 1945 drehte Riefenstahl im Auftrag der NS-Führung mehrere Propaganda-Filme, unter anderem „Sieg des Glaubens“ und „Triumph des Willens“ über die Reichsparteitage 1933 und 1934 in Nürnberg sowie die beiden Filme „Fest der Völker“ und „Fest der Schönheit“ über die Olympischen Spiele in München 1936.
Mit ihren Filmen wollte Riefenstahl die Reichsparteitage und die Olympischen Spiele nicht dokumentieren, sondern „noch schöner als in Wirklichkeit“ darstellen. Sie stilisierte sie als mythisches Ereignis und hob in besonderem Maße die Rituale der Massenveranstaltung (jubelnde Massen, Fackelmeer, Fahnenzug, Aufmärsche vor der Führertribüne etc.) hervor, die den „Führerkult“ und die „Volksgemeinschaft“ transportierten. Damit schuf sie eine „Ästhetik des Nationalsozialismus“ und ein wirksames Propagandamittel der NS-Diktatur.
Durch ihre Filme gewann sie nationale, aber auch internationale Anerkennung, die ihr in der Fachwelt bis heute zuteil wird.
Die Propagandafilme, ihr enges freundschaftliches Verhältnis zu Hitler und anderen NS-Größen sowie die Tatsache, dass Riefenstahl von der NS-Führung beauftragt, gefördert und als Aushängeschild des „Dritten Reiches“ gefeiert wurde, brachte ihr den Vorwurf der Kumpanei mit dem NS-Regime ein. Zudem gestand Riefenstahl, eine überzeugte Nationalsozialistin gewesen zu sein.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges war auch Riefenstahls Karriere als Filmemacherin beendet. Sie wurde zwar als „Mitläuferin“ eingestuft, ihre besondere Rolle im „Dritten Reich“ blieb jedoch – trotz ihrer anschließenden Karriere als Fotografin – als Makel an ihr haften.
Die Kunst – dazu gehören Literatur, Musik und bildende Kunst genauso wie Theater, Film und Unterhaltung – spielte eine große Rolle im NS-Staat. Sie war Mittel zur Verbreitung und Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie und zur Inszenierung von „Führerkult“ und „Volksgemeinschaft“. Weil sich der Staat der Wirkungsmacht von Kunst und Kultur bewusst war, schuf er sich bereits im September 1933 ein Instrument zur Kontrolle: Alle in freien oder künstlerischen Berufen tätigen Personen wie Schriftsteller, Journalisten, Musiker, Schauspieler, Filmregisseure, Maler, Architekten und Bildhauer mussten Mitglieder der NSDAP werden. Juden und Künstler, die für kommunistische, liberale, demokratische und pazifistische Ziele eintraten, wurden ausgeschlossen und erhielten damit praktisch Berufsverbot. Die „Reichskulturkammer“ wachte darüber, dass nur erwünschte „Kunst“ verbreitet wurde. Dazu gehörte etwa eine völkische und geschichtsmythische Dichtung, die fast ausschließlich durch die „Blut und Boden“-Ideologie bestimmt war und Führer und Gefolgschaft, die Scholle, das Bauerntum, den „Segen des reinen Blutes“, den mütterlichen Schoß und Manneszucht besang. Sogenannte „Lehrfilme“, die Deutsche Wochenschau und antisemitische Hetzfilme (zum Beispiel „Jud Süß“, „Der ewige Jude“) sorgten für die aggressive Aufputschung der Bevölkerung.
Viele Werke der neueren Literatur, der modernen Musik (zum Beispiel Jazz, Zwölftonmusik) sowie der zeitgenössischen Bildhauerkunst erklärte das Regime zu „Ausgeburten des Wahnsinns“ und wurden als „entartete Kunst“ verboten und verunglimpft. Nachdem die Nazis bereits 1933 Bücher verbrannt hatten, vernichteten sie nach Erlass eines Gesetzes zur Einziehung „entarteter“ Kunst etwa 4.000 Bilder verfemter Künstler. Viele Künstler flohen ins Exil oder begaben sich in die innere Emigration.