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17 Dativ des Besitzers Mihi multi agri sunt. Ich habe (besitze) viele Felder. Mir gehören viele Felder. [Mir sind viele Felder zu Eigen.] Civibus nulla spes erat. Die Bürger hatten keine Hoffnung. In Verbindung mit einer 3. Person von esse bezeichnet der Dativ den Besitzer (Dativus possessoris). Oft passt eine deutsche Wiedergabe mit „haben“ (z. B. civibus … spes erat). Dativ des Zwecks Hoc magno usui est. Das bringt großen Nutzen. Oratio Ciceroni laudi erat. Die Rede brachte Cicero Lob ein. Cicero wurde für die Rede gelobt.Tu mihi curae es. Du bereitest mir Sorge. Der Dativ eines abstrakten Substantivs (z. B. usus, cura, laus, honos) kann zusammen mit einer Form von esse angeben, welchen Zweck etwas hat (Dativus finalis) bzw. wozu etwas führt. Hoc tibi crimini do. Das mache ich dir zum Vorwurf. Celeriter tibi auxilio veni. Schnell kam ich dir zu Hilfe. Auch bei bestimmten Vollverben (v. a. dare, venire, mittere) steht ein Dativ des Zwecks. Da manchmal die gelernte Bedeutung des Verbs nicht passt (z. B. bei crimini dare), ist eine freiere Wiedergabe erforderlich. Dativ des Urhebers Hic liber tibi legendus est. Dieses Buch muss von dir gelesen werden (ist von dir zu lesen). Du musst dieses Buch lesen. Beim prädikativen Gerundiv (hier: legendus est) bezeichnet der Dativ des Urhebers (Dativus auctoris) die Person, die etwas tun muss bzw. nicht tun darf. • § 118 16 § 17 § 18 § Dativ Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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