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181R -SÄ TZ E, S-SÄ TZ E, EN TSO R G U N G R-Sätze1 1von risque (franz.) = Risiko R 1 In trockenem Zustand explosionsfähig. R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig. R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen leicht explosionsfähig. R 4 Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen. R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig. R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig. R 7 Kann Brand verursachen. R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. R 10 Entzündlich. R 11 Leichtentzündlich. R 12 Hochentzündlich. R 13 Hochentzündliches Flüssiggas. R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase. R 16 Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen. R 17 Selbstentzündlich an der Luft. R 18 Bei Gebrauch Bildung explosiver/leicht entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R 23 Giftig beim Einatmen. R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut. R 25 Giftig beim Verschlucken. R 26 Sehr giftig beim Einatmen. R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. R 28 Sehr giftig beim Verschlucken. R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure hoch giftige Gase. R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. R 34 Verursacht Verätzungen. R 35 Verursacht schwere Verätzungen. R 36 Reizt die Augen. R 37 Reizt die Atmungsorgane. R 38 Reizt die Haut. R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. R 40 Irreversibler Schaden möglich. R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. R 45 Kann Krebs erzeugen. R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. R 47 Kann Missbildungen verursachen. R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R 51 Giftig für Wasserorganismen. R 52 Schädlich für Wasserorganismen. R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 54 Giftig für Pflanzen. R 55 Giftig für Tiere. R 56 Giftig für Bodenorganismen. R 57 Giftig für Bienen. R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. R 59 Gefährlich für die Ozonschicht. R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 Kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen. R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase. R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leicht entzündlicher Gase. R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 20/22 Gesundheitsschädlich R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berüh rung mit der Haut. R 24/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 23/24 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berüh rung mit der Haut. R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irrever siblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei Berüh rung mit der Haut und durch Verschlucken. R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr erns ter Gesundheitschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr erns ter Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr erns ter Gesundheitsschäden bei längerer Exposition bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. N u r zu P r fz w e k e n E ig e n tu d e s C .C . B u c h n r V e rl a g s | |
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