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§ 81 Alkohol und Jugendliche Mediziner zum Alkoholkonsum Alkohol ist zwar gesellschaftlich akzeptiert, aber dennoch eine Droge und daher nicht unbedenklich. Deshalb sollte Alkohol nur in Maßen ge nos sen werden und man sollte wissen, dass der häufige Konsum zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit führen kann, zu vielfältigen körperlichen Folgeschäden (Herz, Le ber, Nerven zellen, Magen-Darm) führen kann, zu vorzeitigem Altern und Zerstörung von Ge hirn zel len führt, das Unfallrisiko erhöht. A4 Informiert euch genauer über die Wirkungen und Gefahren von Alkohol, zum Beispiel unter www.bist-du-staerker-als-alkohol.de. Präsentiert eure Ergebnisse. Bedürfnisse und Glück Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Le bensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person be gleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen al ko holische Ge tränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. A5 a) Was sagt das Jugendschutzgesetz zum The ma Alkohol und Jugendliche? Welche Ziele verfolgt es? Warum? ➜ Beachte auch ! b) Gestaltet in Gruppen eine Seite wie diese zum Thema Rauchen. Orientiert euch dabei an den Gliederungspunkten . Glossar: Abhängigkeit A3 Schreibe einen Artikel für die Schülerzeitung, in dem du die Ergebnisse der Statistik darstellst. 6645_1_4_2014_kap 3_layout 4 21.10.16 11:05 Seite 81 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei g nt um d es C .C .B uc hn e V er la gs | |
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