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Rechtsfolgen des Rücktritts Die Wirkungen des Rücktritts treten erst ein, wenn der Gläubiger eine Rücktrittserklärung abgegeben hat (§ 349 BGB). Die Rücktrittserklärung hat anspruchsvernichtende (Erlöschen der Primärleistungspfl ichten) und anspruchsbegründende Wirkung (Begründung eines Rück gewährschuld ver hält nisses hinsichtlich der bereits erbrachten Leistungen). Der Vertrag als solcher bleibt jedoch bestehen und bildet die Grundlage für die nun bestehenden Sekundärpfl ichten nach den §§ 346 ff. BGB, insbesondere die Rückgewähr der empfangenen Leistungen. Mit Erlöschen des Primäranspruchs entsteht aus dem Rücktritt der Anspruch auf Rückgewähr aller bisher erbrachten Leistungen und gezogenen Nutzungen (§ 346 I BGB). Im Einstiegsfall erstattet der Fahrradhändler Tom den Kaufpreis. Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis erfolglose Fristsetzung (außer entbehrlich) bei einem gegenseitigen Vertrag Rücktritt Fälligkeit der Leistung Fristlauf Rücktrittsrecht Erlöschen des Primäranspruchs und Entstehen von Ansprüchen aus §§ 346 ff. Fristsetzung Ablauf der Frist Rücktrittserklärung Prüfungsschema: Rücktritt vom Vertrag nach § 323 I BGB Tatbestandsmerkmale Beispiel und Lösung 1. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrages Wirksamer Kaufvertrag über Fahrrad zwischen Tom und Citybike (§ 433 BGB) 2. Vorliegen einer Pfl ichtverletzung Leistung vom Händler (Fahrrad abholbereit) nicht rechtzeitig (25. April) erbracht 3. Erfolglose Fristsetzung oder Entbehrlichkeit der Frist Tom hat mit 2 Tagen eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt (§ 323 I BGB). Diese hat der Händler erfolglos verstreichen lassen 4. Erheblichkeit der Pfl ichtverletzung (§ 323 V BGB) Nicht erforderlich, da es sich bei der Pfl ichtverletzung weder um eine Teilleistung noch um eine Schlechterfüllung handelt 5. Rücktrittserklärung Tom hat dem Händler erklärt, dass er vom Vertrag zurücktritt (§ 349 B GB) Rechtsfolge Rücktritt vom Vertrag (§ 323 I BGB) und Rückgewähr des Kaufpreises (§ 346 I BGB) Tom muss das Fahrrad nicht mehr abnehmen und kann den Kaufpreis von 600,– € zurückfordern 1174.2 Der Rücktritt – Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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