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5 10 M3 Take That in Frankfurt Es war ein Akt der Vorsorge, den das Tourneemanagement traf. Bevor Take That im November 2007 die Bühne der Frankfurter Festhalle betraten, verkündete ein Hallensprecher das Fehlen des Sängers Howard Donald wegen eines Unfalls. Wer in Erwartung des Quartetts seine Karte gekauft hatte, konnte deshalb diese bis zum Beginn des Konzerts an einem Servicestand zurückgeben und bekam den Preis erstattet. Eine Vorsichtsmaßnahme des Veranstalters: Das Konzert glich in Gänze jenen mit Howard Donald auf der Bühne, die restlichen drei BoyGroup-Mitglieder übernahmen dessen Part ohne erkennbaren Niveauverlust für die Show. Main-Echo, 27.1.2009 Aufgaben 1. a) Zeigen Sie, inwiefern die Notwendigkeit einer Fristsetzung vor dem Rücktritt vom Vertrag einen Interessensausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger darstellt. b) Erläutern Sie die Beweggründe des BGH, die Anforderungen an die Fristsetzung gem. § 281 BGB zu lockern (M1). 2. Im Herbst 2009 verkauft die Obstund Gemüsefabrik OGA dem Inhaber H. Bär des Jugendgästehauses „Hasenblick“ zehn Paletten Obstkonserven und verspricht dabei Lieferung zum 10. Januar 2010. Als Anfang Februar nicht geliefert wird, mahnt Herr Bär die Lieferung der Obstkonserven an. a) Formulieren Sie für Herrn Bär eine Aufforderung zur Leistungserbringung. b) Da Herr Bär sich nicht mehr genau an die Zahl der bestellten Paletten erinnert, mahnt er die Lieferung von 15 Paletten Obstkonserven an. Klären Sie mit Hilfe des Rechtskommentars M2, ob eine wirksame Fristsetzung vorliegt. 3. Diskutieren Sie, ob die Zuschauer des Take That Konzerts im beschriebenen Fall vom Vertrag hätten zurücktreten können (M3). 4. Die Supermarktkette K bestellt eine Lieferung Tiefkühlfl eisch vom Großhändler G. Bei der Lieferung stellt der Marktleiter M fest, dass die Ware bereits angetaut war und somit für den Verkauf nicht mehr geeignet ist. Er fordert daher G auf, die verdorbene Ware wieder mitzunehmen und am nächsten Tag ordnungsgemäß zu liefern. Als G am nächsten Tag nicht erscheint, weil er sich über die „kleinliche Art des M“ geärgert hat, ruft M bei G an und erklärt diesem, dass er vom Vertrag zurücktreten möchte. Prüfen Sie, ob M gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten kann. 1194.1 Die Nachfragetheorie4.3 Schadensersatz neben der Leistung Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge n um d es C .C .B uc ne r V er la gs | |
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