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Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis erfolglose Fristsetzung (außer entbehrlich) bei einem gegenseitigen Vertrag erfolglose Fristsetzung (außer entbehrlich) bei einem gegenseitigen Vertrag Vertretenmüssen Vertretenmüssen Schematische Übersicht zu Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen der Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis Erfüllungsanspruch Rücktritt Schadensersatz neben der Leistung Schadensersatz statt der Leistung alternativ Ersatz vergeblicher Aufwendungen Die Formulierung „anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung ...“ impliziert, dass die – je nach Pfl ichtverletzung – erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 281 BGB auch für die Anwendbarkeit des § 284 BGB erfüllt sein müssen. Nur wenn der Gläubiger die rechtliche Möglichkeit hätte, Schadensersatz statt der Leistung zu erwirken, ist es ihm möglich, stattdessen den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Um einen gekauften Oldtimer unterstellen zu können, mietet der Käufer eine Garage an. Wird der Oldtimer nicht geliefert, kann der Käufer statt eines möglichen Schadensersatzes den Ersatz der Mietkosten vom Verkäufer fordern (§ 284 BGB). 1274.4 Schadensersatz statt der Leistung Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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