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Mindestlöhne sollen für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ein Einkommen garantieren, mit dem der Lebensunterhalt angemessen bestritten werden kann. Damit wären Mindestlöhne aus sozialpolitischen Erwägungen heraus zu favorisieren. Durch gesetzliche Mindestlöhne würde sich das verfügbare Einkommen der abhängig Beschäftigten in den Niedriglohnbereichen erhöhen. Die hohe Konsumquote in diesen Einkommensschichten würde zu einer Erhöhung der privaten Konsumausgaben führen. Eine steigende Kapazitätsauslastung könnte mehr Investitionen der Unternehmen nach sich ziehen. Damit würde sich insgesamt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage erhöhen, was mehr Wachstum und Beschäftigung zur Folge hätte. Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen würde für die Unternehmen jedoch zu einer Erhöhung der Lohnund Lohnnebenkosten führen. Die könnte die internationale Wettbewerbsfähigkeit schwächen und ggf. zu einem Rückgang der Exporte bzw. zu Standortverlagerungen ins Ausland führen. Wachstumseinbußen und ein Beschäftigungsrückgang könnten die Folge sein. Je nach persönlicher Sichtweise wäre an dieser Stelle noch ein begründetes Fazit zu ziehen. • Prüfen Sie, ob im vorliegenden Fall der Autohändler A einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 gegen Franz T. hat! Lösungshinweise: Eine Prüfung (im Gutachtenstil) verlangt immer ein Nennen der zu untersuchenden Anspruchsgrundlage und ein systematisches Prüfen aller Tatbestandsmerkmale mit Subsumtion, z. B.: Der Autohändler A könnte gegen Franz T einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gem. § 823 I BGB haben. • Rechtsgutverletzung: Es liegt eine Eigentumsverletzung vor, da T Autos aufgebrochen und Audiosysteme entwendet hat. • Schaden: Für die Beseitigung der durch das Aufbrechen an den Autos entstandenen Schäden fallen für T Kosten an. Der Wiederbeschaffungswert der entwendeten Audiosysteme beträgt 1.400 Euro. Jugendliche Diebesbande wütet bei Autohändler München – Ein Autohändler in München wurde Opfer einer Jugendbande. Jugendliche Täter durchstreiften am Montagabend auf der Suche nach Diebesgut den Hof des Autohändlers A. Unter anderem brachen sie vier Autos auf, beschädigten diese dabei erheblich und entwendeten Audiosysteme im Wert von insgesamt 1.400 Euro. Am anderen Ende des Hofes wartete schon ein Hehler. Der erst 15-jährige Anführer der Bande, Franz T., der selbst zwei Autos aufgebrochen hatte, übergab dem Hehler das Diebesgut und erhielt dafür im Gegenzug 800 Euro in bar. Dabei wurden sie von Zeugen beobachtet, die sofort die Polizei riefen. Die Jugendlichen wurden noch am Tatort festgenommen, der Hehler konnte aber mit dem Diebesgut fl üchten. Seine Identität konnte nicht ermittelt werden. Besonders Besorgnis erregend ist für die Polizei, dass sich unter den Tätern auch der erst 12-jährige Manuel M. befand. „Wir beobachten vermehrt, dass der Einstieg in die kriminelle Laufbahn in immer jüngeren Jahren beginnt“, so Kriminalhauptkommissar Rudolf P., der die Jugendlichen verhört hatte. 1818.1 Die schriftliche Abiturprüfung im Fach Wirtschaft und Recht Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei g nt um d e C .C .B uc hn er V er la gs | |
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