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193Rasche Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen? siedelten 1,7 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene ohne staatliche Unterstützung in andere Bundesländer um. Dazu kamen weitere hunderttausendfache Bewegungen innerhalb der Bundesländer. Die Hochkonjunktur des „Wirtschaftswunders“ seit Anfang der 1950er-Jahre erleichterte fundamental die wirtschaftliche und soziale Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen. Gleichzeitig bildeten sie ein qualifi ziertes Arbeitskräftepotenzial, das das „Wirtschaftswunder“ in erheblichem Maße mittrug. Dabei prägte sich allerdings das für viele Einwanderergruppen typische „Unterschichtungsphänomen“ aus: Flüchtlinge und Vertriebene übernahmen hauptsächlich statusniedrige berufl iche Positionen und verfügten dementsprechend auch über geringere Einkünfte. Aufstiegsmöglichkeiten gab es für viele von ihnen vor allem in den 1960er-Jahren mit der Zuwanderung von ausländischen Arbeitsmigranten, die ihrerseits dann die niedrigsten Arbeitsmarktpositionen einnahmen. Dennoch war auch Anfang der 1970erJahre der durch die Zwangsmigration eingetretene soziale und wirtschaftliche Statusverlust der Flüchtlinge und Vertriebenen weiterhin nicht vollständig kompensiert. „Lastenausgleich“ Staatliche Eingriffe trugen nicht nur über die Umsiedlungsprogramme erheblich zur Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen bei (u M1). Bereits unmittelbar nach Kriegsende etablierte sich eine Sonderverwaltung. Sie sollte die möglichst rasche Integration gewährleisten, für Wohnraum, Versorgungsgüter und Arbeit sorgen. Im Angesicht der schweren Umverteilungskonfl ikte der unmittelbaren Nachkriegszeit galten vielen Einheimischen aber die Maßnahmen der Flüchtlingsbehörden und die gesetzlichen Sonderregelungen als Privilegierung der Flüchtlinge und Vertriebenen. Mithin hielten sie die ablehnende Haltung der Einheimischen aufrecht oder verstärkten sie gar. Das erklärt auch zum Teil lautstarke Kritik gegenüber Ad-hoc-Maßnahmen wie Sammelaktionen oder Aufrufe zur Hilfe sowie die gesetzliche Verankerung von Unterstützungsleistungen, wie insbesondere das im August 1949 in Westdeutschland verabschiedete „Soforthilfegesetz“. Dieses gewährte eine monatlich ausgezahlte Unterhaltshilfe und garantierte erstmals einen Rechtsanspruch auf fi nanzielle Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene. Im Mai 1952 kam mit dem „Lastenausgleichsgesetz“ die Entschädigung von Vermögensverlusten hinzu. In den Lastenausgleichsfonds fl ossen vor allem Vermögensabgaben der Bevölkerung. Die Auszahlungen begannen in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre, die 60erJahre bildeten den Höhepunkt. Bis 2001 beliefen sie sich auf insgesamt rund 145 Milliarden DM, eine staatliche Summe, die keine Vermögensumverteilung bewirkte, aber Internettipp Zum „Lastenausgleichsgesetz“ von 1952 siehe den Code 32015-21. i Forderung nach „Lastenausgleich“. Foto von 1951. In Bonn demonstrieren Flüchtlinge und Vertriebene für gerechte Entschädigungen. p Beschreiben Sie das Foto. p Arbeiten Sie die Argumente heraus, mit denen die Flüchtlinge und Vertriebenen ihre Forderungen untermauern. p Erklären Sie, warum der „Lastenausgleich“ für die Vertriebenen und Flüchtlinge eine so hohe Bedeutung hatte und zugleich von vielen Einheimischen abgelehnt wurde. 32015_1_1_2015_Kap2_138-203.indd 193 01.04.15 10:12 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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