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Freiheit der Forschung 133 5 10 15 20 5 10 15 20 25 1 Diskutiert den Gedanken, dass Wissenschaftler nicht mehr frei forschen dürfen sollen, sondern nur noch auf bestimmten Gebieten. ➜ M1 2 Gib Dürrs Beurteilung des Ansinnens, die Freiheit der Wissenschaft zu beschränken, wieder. ➜ M1 3 Fertigt ein Schaubild an, aus dem hervorgeht, welche Möglichkeiten es nach Dürr gibt, dass wissenschaftliche Forschung dem Menschen nutzt und nicht schadet. Welche Möglichkeit ist eurer Meinung nach praktikabel? Führt Gründe an. ➜ M1 4 Vergleicht die Auffassungen. Wie und warum gelangen Fürst und Schöler zu ihren Ansichten? Wie sollte eurer Meinung nach gehandelt werden? ➜ M2/M3 Glossar: Embryo, Otto Hahn, pluripotent, Stammzellen Stammzellenforschung verbieten Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart äußerte sich wie folgt: Es geht beim Stammzellengesetz um die grundsätzli che Frage: Darf menschliches Leben benutzt, verbraucht, zerstört werden, um wissenschaftliche Er kenntnisse zu gewinnen? Darauf gibt es für mich nur eine Antwort: nein. Um embryonale Stammzellen zu gewinnen, müssen embryonale Menschen getötet werden. Ich sage bewusst: „embryonale Menschen“, und nicht: „menschliche Embryonen“. Ich will mit dieser Wortwahl deutlich machen, dass mit der Verschmelzung […] von Samenund Eizelle ein menschliches Individuum zu leben beginnt, unverwechselbar und einmalig. Jede andere zeitliche Festlegung, ab wann einem menschlichen Embryo die Eigenschaft „Mensch“ zugesprochen werden kann, ist zufällig und willkürlich. Die Würde, die körperliche und seelische Unverletzbarkeit des Menschen, in welcher Lebensphase auch immer, genießt ohne jede Einschränkung einen im Grundgesetz verankerten Schutz. […] Wenn die grundsätzliche Voraussetzung, es handle sich bei menschlichen Embryonen um embryonale Menschen, zutrifft und ernst genommen wird, dann kann ich zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen, als gegen die embryonale Stammzellenforschung entschiedenen Widerspruch einzulegen. Gebhard Fürst M3 A u fg a b e n Das Stammzellengesetz In Deutschland ist die Verwendung embryonaler Stammzellen verboten. Bis 2002 war es möglich, diese aus Ländern zu importieren, in denen die Forschung an ihnen erlaubt war. Dann trat das Stammzellengesetz (StZG) in Kraft, das die Verwendung verbietet, aber auch die Voraussetzungen von Ausnahmen für Forschungszwecke regelt. So war eine Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen zunächst erlaubt, wenn diese vor dem 1. Januar 2002 aus Embryonen gewonnen wurden, die zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden waren. Nach langer kontroverser Diskussion wurde 2008 dieser Stichtag auf den 1. Mai 2007 abgeändert. IN F O Freiheit für die Forschung Der Direktor des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in Münster sprach sich in der Debatte 2008 (s. Infokasten) für die Freiheit der Forschung aus: Die Stammzellforschung hat in jüngster Zeit eine erstaunliche Dynamik entwickelt. [...] In Deutschland sind uns Forschern hierbei [bei der Stammzellforschung] die Hände gebunden. Unter strikten Vorgaben ist es zwar erlaubt, embryonale Stammzellen aus dem Ausland zu importieren. […] Wie wir heute wissen, sind diese älteren Zellen aber vielfach beschädigt, was jegliche Versuchsergebnisse mit diesen Zellen verfälschen kann. Zudem sind sie mit tierischen Substanzen verunreinigt und daher therapeutisch nutzlos. Seither haben Stammzellforscher in anderen Ländern weit mehr als 500 StammzellLinien angelegt, die dank inzwischen deutlich verbesserter Techniken größtenteils intakt sind und in einigen Fällen sogar keinerlei tierische Verunreinigungen aufweisen. Um wichtige Fragen für eine mögliche spätere Nutzung pluripotenter Stammzellen in der Medizin unter suchen und klären zu können, sollten auch deutsche Forscher mit den besten Stammzell-Linien arbeiten können, die es gibt. Meiner Meinung nach sollte der bisherige Stichtag daher abgeschafft werden. Hans Schöler M2 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g tu d es C .C . B uc hn er V rla gs | |
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