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Die Freiheit der Medien 79 Artikel 5 GG in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre enthalten. Wie schwierig die Grenzziehung zwischen dem Recht auf Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre vorzunehmen ist, zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 über die heftig umstrittene Äußerung „Soldaten sind Mörder“. […] Im vorliegenden Fall ging es darum, ob die […] Äußerung eine konkrete Person betreffende Schmähkritik war oder als allgemeine kritische Meinungsäußerung über den Soldatenberuf zu bewerten war. Das Gericht interpretierte den Satz als eine alle Soldaten der Welt meinende kritische Meinungskundgabe und ließ ihn deshalb gelten. Joachim Detjen, S. 106 Der Pressekodex Der Deutsche Presserat wurde 1956 als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle gegründet. Seine Hauptaufgabe besteht darin, publizistische, d. h. für die Öffentlichkeit bestimmte, Grundsätze und Richtlinien der redaktionellen Arbeit aufzustellen und das Fehlverhalten einzelner Presseorgane zu ahnden. Entscheidend für die Arbeit des Presserats ist dabei der Pressekodex. Dieser enthält 16 Ziffern, in denen Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens formuliert sind. Die überwiegende Zahl der deutschen Verlagshäuser hat sich selbst dazu verpflichtet, die Maßstäbe des Pressekodex bei der Berichterstattung zu achten. Im Pressekodex werden unter anderem folgende Punkte aufgeführt: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde, journalistische Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit, Sensationsberichterstattung und Jugendschutz, Diskriminierungen, Grundsatz der Unschuldsvermutung. Fälle für den Presserat? Fall 1: Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Bericht über die Verurteilung auf Bewährung in einem Fall sexuellen Missbrauchs. Der Verurteilte wird in diesem Artikel umfänglich geschildert und auch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft werden sehr ausM5 M6 10 15 20 5 10 15 5 10 15 20 1 Sammelt spontane Reaktionen auf das Bild. ➜ M1 2 Tragt zusammen, ob und aus welchen Gründen eurer Meinung nach die Meinungsund Pressefreiheit begrenzt werden sollte. ➜ M1 3 a) Partnerarbeit: Jeder gibt in eigenen Worten eines der beiden Gerichtsurteile wieder. Klärt dabei offene Fragen. ➜ M2 b) Arbeitet jeweils die zentrale Formulierung zur Begründung der Urteile heraus. Ordnet dann die entsprechenden Bestimmungen aus dem Grundgesetz zu. ➜ M2/M3 c) Tragt eure Ergebnisse zusammen. Beantwortet dabei die Frage, was die rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit sind. ➜ M2-M4 4 Erläutere, warum es sehr schwierig ist, die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre zu ziehen. ➜ M4 5 Informiert euch über den Pressekodex als ethisches Regelwerk (www.presserat.de). Erläutert die in M5 genannten Punkte anhand von Beispielen. ➜ M5 6 Überprüft in Kleingruppen, ob die Fälle gegen den Pressekodex verstoßen. Fasst eure Entscheidungen in kurzen Plädoyers zusammen. ➜ M5/M6 Glossar: Plädoyer, sexueller Missbrauch führlich dargestellt. Sowohl die Art und Weise, wie der Täter vorging, als auch Tatumstände werden genannt. Eine Beschwerde wird eingereicht, da die Verhandlung nicht öffentlich gewesen sei, um die Opfer und deren Familien zu schützen. Fall 2: Drei Regionalzeitungen berichten über den Unfall an einem Kraftwerk. Beim Einsturz eines mehr als 100 Meter hohen Gerüstes kommen fünf Menschen ums Leben, mehrere werden schwer verletzt. Allen Beiträgen beigestellt ist das Foto eines toten Arbeiters, der in einem Sicherheitsgurt hängt. Die Fotos sind jedoch nicht identisch, es wurden jeweils unterschiedliche Bildausschnitte gewählt. Bei Zeitung A ist neben dem Toten ein Retter zu sehen, der versucht, den Arbeiter zu bergen. Bei Zeitung B ist der Tote herangezoomt. Zeitung C zeigt den Arbeiter ebenfalls seitlich von hinten. Einige Zeitungsleser reichen eine Beschwerde ein. nach www.presserat.info A u fg a b e n Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um s C .C . B uc hn r V er la gs | |
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