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Sozialgefüge und sozialer Wandel 61 Solange dieses Gesetz stark ist, ruht die Welt in Frieden. Verschwinden die Gesetze, löst sich auch der ganze Friede auf. Nach: Arnd Reitemeier, Grundherrschaft und bäuerliche Lebensbedingungen, Münster 2008, S. 76 f., aus dem Lateinischen übersetzt von Johanna Wiedenmann 1. Der Text spricht von Einheit und Dreigeteiltheit der Gesellschaft. Finden Sie heraus, inwieweit diese Vorstellung vom christlichen Glauben geprägt ist. 2. Beschreiben Sie den hier dargestellten Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Ordnung und Frieden. 3. Der Text stammt von einem Geistlichen. Verfassen Sie eine Beschreibung der mittelalterlichen Gesellschaft aus der Sicht eines damaligen Bauern oder Handwerkers. M3 Kleiderordnung Die Kleiderordnung ist Teil einer auf dem Augsburger Reichstag 1530 von den Reichsständen festgelegten und von Kaiser Karl V. verkündeten Rechtsordnung („Reichspoliceyordnung“), die überall im Heiligen Römischen Reich gelten sollte: 9. Von unstandesgemäßer und kostbarer Kleidung. Da es nur recht und billig ist, dass ein jeder, je nach seiner Würde und seinem Herkommen, die seinem Stand, seiner Ehre und seinem Vermögen entsprechende Kleidung trägt, damit jeder Stand als solcher wahrgenommen wird, haben Wir Uns mit den Kurfürsten, Fürsten und Ständen auf die nachfolgende Kleiderordnung geeinigt, die Wir eingehalten wissen wollen und deren Verstoß Wir unter Strafe gestellt haben. […] 11. Über die Kleidung der Bürger und Einwohner in Städten. 1. In Städten findet man gemeinhin drei Gruppen von Einwohnern: 1. einfache Bürger und Handwerker, 2. Kaufleute und Gewerbetreibende sowie 3. Ratsmitglieder, Bürger von vornehmem Geschlecht oder sonst vornehmer Herkunft, die von den Zinsen ihres Vermögens oder Pensionen leben. Demgemäß befehlen Wir, dass die einfachen Bürger und Handwerker sowie die einfachen Krämer weder Gold, Silber, Perlen, Samt und Seide noch gesticktes, zerschnittenes1 oder […] kostbares Futter tragen dürfen, sondern sich mit geziemender und gebührlicher Kleidung, auch aus Pelzen und Fellen, etwa von […] Füchsen, Iltis, Lämmern und dergleichen, begnügen sollen. […] 12. Über die Kleidung der Kaufleute und Gewerbetreibenden. 1. Ferner sollen die Kaufleute und Gewerbetreibenden in Städten keine Röcke aus Samt, Damast, Atlas oder Seide, kein Gold, kein Silber und keine Perlen sowie keine seidenen, goldenen und silbernen Haarhauben tragen. Doch sie dürfen Röcke aus Kamelhaar, auch unverzierte Wämser aus Seide, allerdings nicht aus Samt und karmesinfarbenem Atlas, desgleichen goldene Ringe tragen. […] 13. Über die Kleidung der Ratsmitglieder, der Bürger von vornehmen Geschlechtern oder sonst vornehmer Herkunft, die von den Zinsen ihres Vermögens oder Pensionen leben. 1. […] Für sie soll die gleiche Kleiderordnung wie für Kaufleute und Gewerbetreibende gelten. Allerdings mit folgenden Ausnahmen: Sie dürfen Röcke aus Kamelhaar tragen, die mit bis zu drei Ellen Samt verziert sein können, desgleichen Marderpelz, aber keinen besseren, auch Wämser aus Samt und Seide, ausgenommen karmesinfarbene, sowie Haarhauben aus Seide. […] i Ständebaum. Holzschnitt von 1532 (nachträglich eingefärbt). p Analysieren Sie das Bild vor dem Hintergrund der Ständeordnung in M2, wie sie bereits 500 Jahre zuvor in Grundzügen ausgearbeitet wurde. p Beurteilen Sie, ob der Künstler die Gesellschaftsordnung seiner Zeit kritisch oder bestätigend wiedergibt. 25 5 10 15 20 25 30 35 40 1 „zerschnitten“: aus der Landsknechtskleidung übernommene Mode: Wams und Hose haben einen weiten, geschlitzten Oberstoff über einem geschlossenen, meist bunten Futter. N u r zu P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl g s | |
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