Volltext anzeigen | |
Ausblick – Mit Material arbeiten 125 1. Liste auf, welche „Verbrechen“ die „Hexenbulle“ nennt (M 2). Prüfe, welche beweisbar sind. 2. Nenne die Straftaten, die Rebekka L. vorgeworfen werden und die sie bekennt (M 3). 3. Beurteile den Hexenprozess aus heutiger Sicht (M 3). 4. Erläutere die Argumente, die Spee gegen die Hexenprozesse anführt (M 4). Für welchen Rechtsgrundsatz spricht er sich aus? 5 10 15 5 105 10 15 20 25 30 35 40 M 2 Die „Hexenbulle“ 1484 erlässt Papst Innozenz VIII. folgende Verlautbarung, für die sich die Bezeichnung „Hexenbulle“ eingebürgert hat. Uns ist neuerdings zu unserem nicht geringen Leidwesen zu Ohren gekommen, dass […] eine große Anzahl von Personen beiderlei Geschlechts, des eigenen Heiles vergessend und vom katholischen Glauben abfallend, mit […] Teufeln Unzucht treiben und mit ihren Zaubersprüchen, Beschwörungen und Verschwörungen sowie anderen ab scheu lichen abergläubischen Handlungen und zau berischen Übertretungen Verbrechen und Vergehen bewirken, dass sie Geburten der Frauen, die Jungen der Tiere, die Feldfrüchte, die Weintrauben und die Früchte der Bäume sowie auch Männer, Frauen, Zugtiere, Kleinvieh, Schafe und […] die Weinberge auch, die Obstgärten, Wiesen, Weiden und das Korn sowie andere Erzeugnisse des Bodens verderben, ersticken und umbringen. Und sie belegen die Männer, die Frauen, das Großund Kleinvieh und die Lebewesen mit grausamen inneren und äußeren Schmerzen und Qualen und peinigen sie […]. Peter Segl, Als die Ketzer fl iegen lernten. Über den Hexen„wahn“ im Mittelalter, Abensberg 1991, S. 8 M 3 Das Protokoll der Rebekka L. Rebekka L., eine angesehene Frau aus Nördlingen, wird am 1. Juni 1590 in Abwesenheit ihres Ehemannes verhaftet. Das Protokoll zeichnet den Verlauf ihrer Gefangenschaft: 2. Juni Erstes Verhör durch die Ratsherren […]. Verlesen der Anklage; Reaktion: Anrufung Gottes, „so wahr Christus am Kreuz für sie gelitten, sie sei unschuldig […]“. 6. Juli Gegenüberstellung mit Apollonia A. und der Ratsherrnwitwe Maria Sch., die auch als Hexen angeklagt sind. Beide belasten Rebekka L. und behaupten, sie auf dem Weinmarkt und bei anderen Hexenzusammenkünften gesehen zu haben. 10. Juli Apollonia A., Maria Sch. und eine andere Angeklagte werden verbrannt, ohne ihr falsches Zeugnis widerrufen zu haben. Dies versetzt Rebekka L. in Aufregung; Brief an ihren Ehemann. 29. Juli […] Verhör und erste Folterungen mit Daumenschrauben und Spanischen Stiefeln. Rebekka bestreitet alle Vorwürfe. 30. Juli Abermals Folter […]. Rebekka L. leugnet jede Schuld. Am Nach mittag erneut Folter, diesmal wird sie mit auf den Rücken gebundenen Händen aufgezogen. Erstes Bekenntnis Rebekkas: Teufelsbuhlschaft und -pakt. Juli/Aug. Bei weiteren Verhören gesteht Rebekka L. den Hexenritt, den Schadenszauber und nennt Namen ihrer „teufl ischen Gespielinnen“; ausschließlich Frauen aus ihrem näheren Bekanntenkreis […]. 2. Aug. Nach dem Verhör verfällt Rebekka L. in tiefe Verzweifl ung. Ihr Geständnis bedeutet für sie den qualvollen Tod, ein Widerruf neue Folterqualen […]. 3. Aug. Erneutes Verhör. Rebekka L. bekennt, dass sie ihren Mann um Gift gebeten habe, „Gott wolle es ihr verzeihen. Sie habe es nur getan, um ihren Kindern die Schande ihres schimpfl ichen Todes zu ersparen […].“ 10. Aug. Sie widerruft alles und erhebt schwerste Anklagen gegen den Rat. Der Hohe Rat erreicht den Widerruf des Widerrufs […]. 20. Aug. Erneute Folterung. Rebekka L. gesteht, tote Kinder gegessen zu haben. 21. Aug. Sie gesteht einige Morde, die bereits eine andere Frau gestanden hatte. 2. Sept. Verkündung des Todesurteils. 9. Sept. Verbrennung von Rebekka L. und vier anderen Frauen. Eva Maria/Wilhelm Lienert, Die geschändete Ehre der Rebekka L. oder: Ein ganz normaler Hexenprozeß …, in: Praxis Geschichte 4/1991, S. 33 (vereinfacht) M 4 „So sind wir schließlich alle Zauberer“ Der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld kritisiert 1631 die Prozesse: Man kann nicht alles Ärgernis aus der Welt schaffen, man muss vieles geschehen lassen, was sich nicht gut ändern lässt. Es ist besser, dreißig und noch mehr Schuldige laufen zu lassen, als auch nur einen Unschuldigen zu bestrafen […]. Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch gleich zeigen, wo sie stecken. Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen und foltert sie, sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal, sie werden schon bekennen. Wolfgang Behringer (Hrsg.), Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 1988, S. 377 ff. ˘ Internettipp: www.friedrich-spee.de M 1 Beinschraube. Sie wurde auch „Spanischer Stiefel“ genannt. 4492_1_1_2013_110_133.indd 125 28.02.13 15:01 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |