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31Mit Material arbeiten 1. Erkläre, wie der König die Kaufl eute schützt und was er sich davon verspricht (M 2). 2. Konrad von Zähringen wollte Kaufl eute anlocken (M 3). Schildere, welche Vorteile die Kaufl eute hatten und welchen Gewinn der Herzog hatte. 3. Nenne den Kalendertag, an dem der jährliche Zins zu leisten war (M 3). 4. Erkläre mit M 3 den Ausspruch „Stadtluft macht frei“. M 1 Stadtgründung. Zeichnung von Eduard Bendemann, Mitte des 19. Jh. Wandbildentwurf für den Ständesaal des Dresdener Schlosses. ó Der Zeichner macht mit dem Bild deutlich, wie er sich Herrschaft vorstellte. Erkläre diese Aussage! 5 10 15 5 10 15 20 25 30 35 M 2 Der König schützt die Kaufl eute König Ludwig der Fromme teilt seinen Bischöfen, Äbten, Herzögen, Grafen und allen sonstigen Amtsleuten 828 mit: Wir haben die Kaufl eute unter unseren Schutz sehr gern aufgenommen und wünschen, so Gott will, dass sie hinfort in jedem Jahre oder nach erfülltem Ablauf zweier Jahre in der Mitte des Monats Mai zu unserer Pfalz kommen […]. Ferner aber bestimmen und befehlen wir durch die vorliegende Anordnung, dass weder ihr noch eure Dienstleute oder Nachfolger noch unsere reisenden Boten unsere getreuen Kaufl eute belästigen oder schikanieren, noch etwas von ihren Sachen gegen das Recht wegnehmen oder mindern sollen. Sondern es sei den Kaufl euten erlaubt, wie den Juden, den Interessen unseres Palastes getreulich zu dienen, und wenn sie Fahrzeuge, mit Christi Gunst, in unsere Reiche zu ihrem und unserem Nutzen handelshalber bringen wollen, so sollen sie die Erlaubnis dazu haben. Zoll aber soll – bis auf wenige Ausnahmen – nirgendwo von ihnen gefordert werden. Ernst Pitz (Hrsg.), Leben im Mittelalter. Ein Lesebuch, München 1990, S. 101 f. (stark vereinfacht) M 3 Konrad gründet einen Markt Herzog Konrad von Zähringen gewährt Kaufl euten 1120 ohne Absprache mit dem König folgende Rechte: Aller Nachwelt und Mitwelt sei kundgemacht, dass ich, Konrad, an dem Platz, der mir als Eigengut gehört, nämlich Freiburg, einen Marktort gegründet habe, im Jahr des Herrn 1120. Nachdem angesehene Geschäftsleute von überall her zusammengerufen worden waren, habe ich angeordnet, diesen Marktort […] auszubauen. Daher habe ich jedem Kauf mann für den Hausbau ein Grundstück zugeteilt und angeordnet, dass mir und meinen Nachkommen von jedem Grundstück ein Schilling* gängiger Währung als Zins jährlich am Fest des heiligen Martin zu zahlen ist. […] Ich verspreche also allen, die meinen Marktort aufsuchen, im Bereich meiner Macht und Herrschaft Frieden und sichere Reise. Wenn einer von ihnen in diesem Raum ausgeplündert wird und mir den Räuber namhaft macht, werde ich das Entwendete zurückgeben lassen oder den Schaden selbst bezahlen. […] Alle, die Besitz am Marktort haben, sollen ohne Verbot Wiesen, Flüsse, Weiden und Wälder nutzen dürfen. – Allen Geschäftsleuten erlasse ich den Marktzoll. – Ich werde meinen Bürgern niemals ohne Wahl einen anderen Vertreter des Stadtherrn und einen anderen Priester vorsetzen, sondern wen immer sie dazu wählen, werden sie von mir bestätigt bekommen. […] – Wenn der Mangel am Notwendigsten jemanden dazu zwingt, darf er seinen Besitz verkaufen, an wen er will. Der Käufer soll aber für die Hofstätte den festgesetzten Zins zahlen. […] Jede Frau soll dem Mann in der Erbfolge gleichgestellt sein und umgekehrt. – Auch darf jeder, der an diesen Ort kommt, hier frei wohnen, wenn er nicht jemandes Knecht ist und den Namen seines Herrn zugibt. Dann kann der Herr den Knecht in der Stadt belassen oder nach Wunsch wegführen. Wenn aber der Knecht den Herrn verleugnet, soll der Herr mit sieben Nächstverwandten vor dem Herzog beschwören, dass es sein Knecht ist; dann kann er ihn haben. Wenn einer aber über Jahr und Tag ohne solche Hemmung geblieben ist, soll er sich fortan sicherer Freiheit erfreuen. Arno Borst, Lebensformen im Mittelalter, Frank furt a. M. – Berlin 1973, S. 396 f. (vereinfacht) * Schilling: Währung; ein Schilling war kein hoher Betrag, sondern mehr eine symbolische Zahlung. 4492_1_1_2013_026_045.indd 31 28.02.13 14:50 Nu r z u Pr üf we ck en Ei ge tu m d es C .C .B uc ne r V er la gs | |
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