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33Mit Material arbeiten 1. Fasse zusammen, was 1374 in Braunschweig und 1375 in Lübeck geschah (M 1). 2. Der Lübecker Geschichtsschreiber berichtet parteiisch (M 1). Stelle fest, auf wessen Seite er stand. 3. Beurteile die Antwort des Lübecker Hansetages auf die Vorgänge in Braunschweig (M 1). Welchen Einfl uss hatte die Hanse auf die Selbstverwaltung der Städte? 4. Beschreibe mit der Grafi k M 2 die Veränderungen der städtischen Selbstverwaltung aus der Sicht eines Patriziers. M 2 Städtische Selbstverwaltung. Die Entwicklung verlief seit dem 14. Jh. uneinheitlich. Nicht in allen Städten regierten (wie in der Grafi k) Patrizier und Zunftmitglieder gemeinsam. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 M 1 Unruhige Zünfte In einer zeitgenössischen Aufzeichnung aus Lübeck steht: Im Jahre 1374 war in der Stadt Braunschweig der Teufel los und hetzte das Volk gegen den Rat. Ein Teil der Ratsherren wurde totgeschlagen, ein Teil gefangengenommen und geköpft, ein Teil aus der Stadt vertrieben […]. Das führerlose Volk lief in die Weinkeller, zerschlug die Fässer und ließ den Wein auf die Erde laufen. Sie führten den Bürgermeister Tile von dem Damme unter schmählicher Misshandlung vor die Stadt, liefen dann in sein Haus und nahmen, was sie fanden, sie legten Feuer an das Haus, dass es bis auf den Erdboden niederbrannte, dann schlugen sie Herrn Tile den Kopf ab. Zu all diesen lästerlichen Missetaten setzten sie aus allen Zünften einen neuen Rat ein, so wie es ihnen behagte. Das Allerschlimmste war, dass sie an die Zünfte aller Städte Briefe sandten, in denen sie ihr Recht dartun wollten und klagten, dass sie zu hart behandelt und besteuert worden wären, was sie nicht mehr hätten ertragen können. Auf dem Lübecker Hansetag* von 1375 beschließen die Abordnungen der Städte: Fürsten, Herren, Städten, Rittern und Knechten, Ländern und Leuten ist wohl offenbar und kund, dass die Braunschweiger übel an den ehrbaren Leuten in ihrem Rat gehandelt haben […]. Da sie nun immer noch in ihrer Verstocktheit beharren, an ihrer Untat festhalten und nicht die Absicht haben, Sühne zu geben, so haben die Städte der deutschen Hanse mit Einwilligung der anderen Städte, die zu ihrem Rechte gehören, einträchtig beschlossen, dass sie die Braunschweiger aus der Hanse und den Rechten und Freiheiten des Kaufmanns stoßen wollen, also dass kein Kaufmann in England, Flandern, Dänemark, Norwegen, Nowgorod oder sonst irgendeiner Stadt, die im Recht des Kaufmanns steht, Gemeinschaft oder irgendwelchen Handel mit den Braunschweigern haben soll, weder zu Lande noch zu Wasser, weder im Zuführen noch im Fortbringen bei Verlust von Ehre und Gut. Auch soll man niemandem gestatten, ihnen Waren zu bringen oder fortzuführen, wenn man es hindern kann. Ferner sollen weder die Braunschweiger noch ihre Waren in irgendeiner Stadt, die im Rechte des Kaufmanns steht, Geleit * Hanse: Siehe hier Seite 38. wählen aus ihren Reihen wählen aus ihren Reihen Patrizier Stadtherr bestimmt Patrizier wählen Patrizier und Zunftmitglieder wählen bis ca. 11. Jahrhundert Ministeriale/Vogt/Burggraf Bürgermeister undRat der Stadt Bürgermeister und Rat der Stadt Patrizier und Zunftmitglieder alle übrigen Stadtbewohner seit dem 14. Jahrhundertab ca. 12. Jahrhundert Stadtbewohner reiche Kaufleute, Handwerksmeister, Gesellen und alle Frauen regiert regieren regieren alle übrigen Stadtbewohner oder Sicherheit haben. In welcher solcher Stadt die Verwandten der Toten oder wen dies sonst angeht leben, da soll man die, die mit Rat und Tat bei dem Mord geholfen haben, nach der Höchststrafe richten. All diese geschriebenen Bestimmungen sollen so lange gelten, bis die Braunschweiger für ihre Missetaten so viel Sühne getan haben, als redlich und möglich ist. Wolfgang Lautemann (Bearb.), Mittelalter. Reich und Kirche, München 21978, S. 747 f. 4492_1_1_2013_026_045.indd 33 28.02.13 14:50 Nu r z u Pr üf z ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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