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43Mit Material arbeiten 1. Zähle auf, was Bischof und Kaiser den Speyerer Juden erlaubten (M 1 und M 2). Schließe daraus, was gegenüber den jüdischen Mitbewohnern üblich war. 2. Beschreibe die Lage der „Alten Synagoge“ (M 3) auf dem Stadtplan (siehe M 1, Seite 37). Was lässt sich aus der Platzierung der Synagoge schließen? 3. Diskutiert, inwiefern der Konzilsbeschluss ein Beleg für das Zusammenleben zwischen Christen, Juden und Muslimen ist (M 4). M 3 „Alte Synagoge“ in Erfurt. Rekonstruktionszeichnung von Elmar Altwasser, 2006. Das um 1100 errichtete jüdische Gotteshaus wurde mehrfach umgebaut. Die Zeichnung zeigt den Zustand um 1270. Das Gebäude gilt heute als älteste komplett erhaltene Synagoge in Mitteleuropa. M 1 Gipfel des Wohlwollens Eine der bedeutendsten jüdischen Gemeinden im Deutschen Reich gibt es in Speyer. Der Bischof der Stadt schreibt am 13. September 1084: Als ich [...] den Weiler* Speyer zu einer Stadt gemacht habe, habe ich geglaubt, die Ehre unseres Ortes um ein Vielfaches zu vergrößern, wenn ich hier auch Juden ansammelte. Ich siedelte also die Versammelten außerhalb der Gemeinschaft und des Wohnbezirks der übrigen Bürger an, und damit sie nicht so leicht durch die Unverschämtheit des Pöbels beunruhigt würden, habe ich sie mit einer Mauer umgeben. […] Wachen, Verteidigungen und Befestigungen müssen sie nur innerhalb ihres Wohnbezirks verrichten, die Verteidigungen jedoch gemeinsam mit den Bediensteten. Ammen und gemietete Knechte können sie von den Unsrigen haben. Geschlachtetes Fleisch, das sie nach ihrem Gesetz für sich als verboten betrachten, dürfen sie an Christen verkaufen, und diesen ist es erlaubt, es zu kaufen. Kurz, ich habe ihnen als Gipfel meines Wohlwollens ein Gesetz verliehen, das besser ist, als es das jüdische Volk in irgendeiner anderen Stadt des deutschen Reiches besitzt. Julius H. Schoeps/Hiltrud Wallenborn (Hrsg.), Juden in Europa. Ihre Geschichte in Quellen, Bd. 1: Von den Anfängen bis zum späten Mittelalter, Darmstadt 2001, S. 120 * Weiler: dörfl iche Siedlung M 2 Zur Kenntnis 1090 erklärt Kaiser Heinrich IV.: Allen Bischöfen, Äbten, Herzögen, Grafen und allen, die den Gesetzen unseres Reiches unterworfen sind, sei bekannt, dass einige Juden [...] mit ihren Glaubensgenossen in Speyer vor uns getreten sind und gebeten haben, dass wir sie mit ihren Kindern und mit allen, die durch ihre Stellvertretung auf unsere Gesetzgebung zu hoffen scheinen, unter unseren Schutz nehmen und sie darin halten. Dass wir dies getan haben, sollen alle unsere Getreuen zur Kenntnis nehmen. Auch sollen sie die freie Erlaubnis haben, ihre Güter mit wem auch immer es ihnen beliebt in gerechtem Handel auszutauschen und sich frei und unbehelligt in den Grenzen unseres Reiches zu bewegen, ihren Handel und Warenaustausch zu betreiben, zu kaufen und zu verkaufen, und niemand soll von ihnen einen Zoll eintreiben oder irgendeine öffentliche oder private Abgabe von ihnen fordern. [...] Niemand soll es wagen, ihre Söhne oder Töchter gegen ihren Willen zu taufen, und wenn jemand sie zur Taufe gezwungen hat, sei es, dass sie heimlich geraubt wurden, oder es sei, dass sie mit Gewalt entführt wurden, soll er zwölf Pfund [Gold] an die Schatzkammer des Königs oder des Bischofs zahlen. Julius H. Schoeps/Hiltrud Wallenborn (Hrsg.), Juden in Europa, a. a. O., S. 121 f. 5 10 15 5 10 15 20 5 10 15 M 4 Gegen die Regellosigkeit 1215 wird auf einer Kirchenversammlung (Konzil) in Rom beschlossen: In einigen Provinzen unterscheidet bereits die Kleidung Juden und Sarazenen* von den Christen, aber in anderen gibt es eine solche Verwirrung, dass sie [Juden und Sarazenen] nicht durch unterschiedliche Kleidung erkennbar sind. Daher kommt es zuweilen vor, dass Christen versehentlich mit jüdischen oder sarazenischen Frauen und umgekehrt Juden und Sarazenen mit christlichen Frauen Verkehr haben. Damit also niemand für die Exzesse eines derart verdammenswerten Verkehrs einen Irrtum oder sonst eine Ausrede geltend machen kann, ordnen wir an, dass sie [Juden und Sarazenen] beiderlei Geschlechts in jeder christlichen Provinz stets in der Öffentlichkeit durch unterschiedliche Kleidung von anderen Völkern unterschieden werden müssen, zumal ihnen dies durch Mose vorgeschrieben ist. Heiko A. Oberman u. a. (Hrsg.), Kirchenund Theologiegeschichte in Quellen, Bd. 2: Mittelalter, Neukirchen-Vluyn 62008, S. 151 * Sarazenen: Muslime ˘ Internettipp: http://alte-synagoge.erfurt.de/jle/de/altesynagoge 4492_1_1_2013_026_045.indd 43 28.02.13 14:51 Nu r z u Pr üf zw ec ke n E ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
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