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79Mit Material arbeiten 1. Untersuche den Holzschnitt (M 1). Welche Kurfürsten nähern sich der Stadt auf dem Wasser? Woran ist Frankfurt zu erkennen? Siehe dazu Abb. 1 auf Seite 78. 2. Zähle die Verpfl ichtungen auf, die der Eid der Kurfürsten enthält (M 2, Zeile 12-22). Erläutere ihre Bedeutung. 3. Fasse zusammen, wozu Wähler und Gewählter unmittelbar nach der Wahl verpfl ichtet wurden (M 2). Was ist der Zweck dieser Verpfl ichtung? M 2 Ein König kommt ins Amt Die in der „Goldenen Bulle“ von 1356 festgelegte Form der Wahl bleibt bis 1806 in Kraft. Nachdem die Kurfürsten in die Stadt Frankfurt eingezogen sind, sollen sie sogleich bei Anbruch des folgenden Tages in vollzähliger Anwesenheit die Messe „de Sancto Spiritu“ (dt. „vom Heiligen Geist“) singen lassen, damit der Heilige Geist ihre Herzen erleuchte und ihren Verstand mit dem Licht seiner Kraft erfülle, auf dass es ihnen gelinge, mit seinem Beistand einen gerechten, redlichen und tüchtigen Mann zum römischen König und künftigen Kaiser zu wählen zum Heil der Chris tenheit. Wenn nun diese Messe zu Ende ist, sollen alle Kurfürsten an den Altar herantreten, um folgenden Eid in der Landessprache zu leisten: „Ich schwöre auf diese hier gegenwärtig vor mir liegenden heiligen Evangelien Gottes, dass ich gemäß der Treue, zu der ich gegen Gott und das Heilige Römische Reich verpfl ichtet bin, nach all meinem Verstand und meiner Einsicht mit Gottes Beistand der Christenheit ein weltliches Oberhaupt wählen will, das heißt einen römischen König und künftigen Kaiser, der dazu geeignet ist, und dass ich meine Wahlentscheidung ablegen werde ohne alle Verabredung, Belohnung, Entgelt oder Versprechen – so wahr mir Gott helfe und alle Heiligen.“ Wenn nun die Kurfürsten oder ihre Gesandten diesen Eid geleistet haben, sollen sie zur Wahl schreiten und fortan die Stadt Frankfurt nicht verlassen, bevor die Mehrzahl von ihnen der Christenheit ein weltliches Oberhaupt gewählt hat […]. Falls sie dies jedoch binnen dreißig Tagen 5 10 15 20 25 30 35 40 noch nicht getan hätten, sollen sie von da an nur Brot und Wasser genießen und keinesfalls aus der Stadt weggehen, bevor sie oder die Mehrzahl von ihnen ein weltliches Oberhaupt der Gläubigen gewählt haben […]. Nachdem aber sie gewählt haben, muss die Wahl so geachtet werden, als wenn sie von allen ohne Gegenstimme einhellig vollzogen wäre […]. Wer so zum römischen König gewählt worden ist, soll sogleich nach vollzogener Wahl, bevor er in irgendwelchen anderen Angelegenheiten oder Geschäften aus Vollmacht des Heiligen Reiches seine Tätigkeit beginnt, den geistlichen und weltlichen Kurfürsten alle ihre Privilegien, Rechte, Freiheiten und Vergünstigungen, alten Gewohnheiten und auch Würden und alles, was sie vom Reich bis zum Tag seiner Wahl empfangen und besessen haben, ohne Verzug und Widerspruch durch seine Siegel bestätigen und bekräftigen. Die Goldene Bulle, nach König Wenzels Prachthandschrift, mit der dt. Übersetzung von Konrad Müller und einem Nachwort von Ferdinand Seibt, Dortmund 31989, S. 108 ff. (vereinfacht) M 1 Die Kurfürsten ziehen zur Wahl nach Frankfurt am Main. Holzschnitt aus einer Sammlung von Reichsgesetzen von 1485. 4492_1_1_2013_046_081.indd 79 28.02.13 14:58 Nu r z u Pr üf zw ec ke n E ge nt um es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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