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305Neuordnungen der Welt und Deutschlands Wiederveinigung ˘ Internettipp: Informationen und Links zu allen EU-Institutionen bietet das Portal der EU: http://europa.eu Vertrag von Lissabon Zwei Jahre später wurde unter der deutschen Ratspräsidentschaft eine Vertragsreform auf den Weg gebracht, die im Dezember 2007 in Lissabon von den Staatsund Regierungschefs unterschrieben wurde. Neu geregelt wurden u. a. das Abstimmungsverfahren im EU-Ministerrat (Prinzip der doppelten Mehr heit), die Zuständigkeit in der Außenund Sicherheitspolitik, die Zahl der EU-Kommissare sowie die Möglichkeit der nationalen Parlamente, innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben zu können. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Perspektiven Viele haben ein gespaltenes Verhältnis zur EU. Während es zahlreichen Bürgern inzwischen alltäglich erscheint, sich frei und ohne Geldumtausch in den Mitgliedstaaten zu bewegen oder Schulpartnerschaften mit anderen Ländern zu unterhalten, schlägt sich diese europäische Selbstverständlichkeit nicht in aktiver Teilhabe am Projekt Europa nieder: Bei den Europawahlen 1979 lag die Wahlbeteiligung bei 62 Prozent, 2009 wählten nur noch 43 Prozent der Bürger ihre Abgeordneten. Dennoch bleiben unter dem Strich erstaunliche Erfolge: Europa ist weitgehend zu einer Friedenszone geworden. Der Güteraustausch stieg ständig und der Wohlstand der EU-Bürger wuchs, auch in den Ländern wie Irland, die lange Zeit am Ende der Entwicklung standen. 2012 erhielt die EU für ihren Beitrag zur Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten den Friedensnobelpreis. Demokratischer und handlungsfähiger Seit dem Jahr 2000 wurden Reformen der europäischen Institutionen vorangetrieben, um die EU handlungsfähiger und demokratischer zu machen. Im Verlauf der oft zähen Verhandlungen entwickelten sich zwischen Rat, Parlament und Kommission nach und nach Ansätze einer Gewaltenteilung, die der in den Mitgliedstaaten näher kommt. Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten 25 Staatsund Regierungschefs in Rom einen Verfassungsentwurf. Die Urkunde fasste die bisherigen Verträge zu einem Gesamtdokument zusammen und legte institutionelle Reformen der EU fest. Das Parlament erhielt mehr Rechte und die Macht der Kommissare wurde vergrößert. Darüber hinaus erhielten die EU-Bürger die Möglichkeit eingeräumt, durch Bürgerbegehren stärker Einfl uss auf die Arbeit der Kommission zu nehmen. Denkpause Der Verfassungsentwurf sollte nach Annahme durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten. Dazu kam es nicht. Während in der Bundesrepublik der Vertrag am 12. Mai 2005 fast ein stimmig im Parlament angenommen worden war und weitere 14 Staaten da für stimmten, sprachen sich am 29. Mai bzw. 1. Juni 2005 Franzosen und Niederländer in Volksabstimmungen mehr heitlich gegen ihn aus. Enttäuscht beschloss man daraufhin, eine Denkpause einzulegen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft der EU nachzudenken. Kommissionspräsident EU-Kommission, „Regierung“ Derzeit 28 Kommissare aus 28 Ländern Ab 2014 entsenden nur 15 Mitgliedsländer Kommissare mit Rotation, d. h. jedes Land stellt nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre keinen Kommissar. macht Vorschläge Vorschläge Hoher Vertreter der EU für Außenund Sicherheitspolitik EU-Ministerrat stimmt über Vorschläge der Kommission ab Beschlussfassung durch Doppelte Mehrheit*: *Mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten; die Regelung gilt ab 2014. Europäischer Rat (EU-Gipfel) Gremium der Staatsund Regierungschefs, gibt politische Leitlinien vor, entscheidet im Konsens Präsident Ab 2009 Amtszeit zweieinhalb Jahre, Wiederwahl möglich EU-Parlament erhält mehr Kompetenz und entscheidet mit bei der europäischen Gesetzgebung Bürgerbegehren: Wenn mindestens eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die EU-Kommission tätig werden. 55% 65%+ 5 Kernbereiche der EU. Quelle: dpa-Grafi k (überarbeitet) 4493_1_1_2014_272_321_kap6.indd 305 07.04.14 14:19 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V rla gs | |
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