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65Weimarer Republik 3 Europa nach 1918. Jugoslawien (Südslawien) hieß bis 1929 „König reich der Serben, Kroaten und Slowenen“. Die „Schmach von Versailles“ Die meisten Deutschen lehnten den Vertrag ab. Die schärfsten Kritiker des „Diktatfriedens“ vergaßen, mit welchen Zielen Politiker, Militärs und Industrielle den Krieg geführt hatten und wie sie vermutlich im Falle eines Sieges mit den Verlierern umgegangen wären. Sie erinnerten sich auch nicht an die Bedingungen, die die deutsche Regierung noch im März 1918 Sow jetruss land in Brest-Litowsk auferlegt hatte. Auch die Alliierten trugen zur Verbitterung bei: Sie erkannten nicht an, dass die nun Deutschland regierenden Parteien den Krieg nicht gewollt hatten. Als besondere Schmach empfanden viele Deutsche den Artikel 231 des Vertrages. Dieser Kriegsschuldartikel, der die rechtliche Grundlage der Reparationen bildete, machte Deutschland und seine Verbündeten allein für den Kriegs aus bruch verantwortlich. Frieden mit den anderen Verlierer n Die Friedensverträge mit Österreich, Bulgarien, Ungarn und dem Osmanischen Reich veränderten die Landkarte Ostmittelund Südosteuropas. Die Regelungen orientierten sich nicht allein an dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, sondern berücksichtigten auch weltanschauliche und militärstrategische Gesichtspunkte. • Das Osmanische Reich (ab 1923 Türkei) behielt nur einen Rest seines euro päischen Staatsgebietes. Auf dem Balkan existierte künftig neben Rumä nien und Bulgarien ein neu geschaffener Staat, das spätere Jugoslawien. Darüber hi naus wurden die Meer engen zwischen dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer entmilitarisiert und unter internationale Kontrolle gestellt. Das türkische Heer sollte nicht mehr als 50 000 Mann umfassen. • Österreich-Ungarn bestand bereits bei Kriegsende nicht mehr. Im Oktober 1918 war die Tschechoslowakei als selbstständige Republik ausgerufen worden. Drei Tage später hatte die ungarische Regierung ihre Unabhängigkeit erklärt. Nun mus s te Österreich die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen und Jugoslawien als Staaten anerkennen. Dazu hatte es noch Südtirol bis zum Brenner an Italien abtreten müssen. Ferner wurden dem Land Reparationen und Rüstungsbe schrän kungen auferlegt. Der politischen Führung wurde verboten, sich – wie vom provisorischen Parlament in Wien beschlossen – dem Deutschen Reich an zuschließen. Die Friedensverträge von 1919 konnten in den neu gegründeten Staaten wie der Tschechoslowakei die alten Nationalitätenprobleme nicht lösen und in einigen Gebieten hielten die Konfl ikte an. Die Grenzen Polens wurden erst nach dem Krieg mit Sowjetruss land (1919/20) bestimmt. Der Völkerbund Der amerikanische Präsident Wilson setzte in Paris seine Idee eines Völkerbundes durch. Er sollte die Zusammenarbeit aller Staaten fördern und den Frieden sichern. Anfang 1920 nahm der Völkerbund seine Arbeit in Genf auf. Streitfälle zwischen den Staaten sollten vor den Völkerbund oder ein internationales Schiedsgericht gebracht und friedlich beigelegt werden. Gegen Friedensstörer sah die Satzung der Weltorganisation gemeinsame politische und wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen (Sank tionen) vor. Der Völkerbund war zunächst nur ein Zusammenschluss der Siegermächte, denn Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten blieben ausgeschlossen. Geschwächt wurde er dadurch, dass die USA sowie Sowjet russ land ihm gar nicht oder nicht von Anfang an angehörten. Die Amerikaner blieben dem Völkerbund fern, weil sie sich nicht länger in europäische Streitigkeiten einmischen wollten und ihr Senat den Beitritt ablehnte. Sowjet russland trat nicht sofort bei, um nicht als einzige kommunistische Macht ständig überstimmt zu werden; die Sowjetunion schloss sich erst 1934 der Organisation an. Kreta Dodekanes (italienisch) GRIECHENLAND TÜRKEI RUMÄNIEN BULGARIEN JUGOSLAWIEN ALBANIEN FRANKREICH GROSSBRITANNIEN NORWEGEN SCHWEDEN POLENDEUTSCHES REICH FINNLAND SPANIEN ITALIEN SCHWEIZ NIEDERLANDE BELGIEN Lux. DÄNEMARK ÖSTERREICH UNGARN TSCHECHOSLOWAKEI LITAUEN LETTLAND ESTLAND UDSSR IRAN TUNESIEN LIBYEN ÄGYPTEN Memel Fiume (Rijeka) Zypern Sizilien Sardinien Korsika SYRIEN (FR.) IRAK (GB) PALÄSTINA (GB) TRANSJORDANIEN Grenze des Deutschen, Österreich-Ungarischen, Russischen und Osmanischen Reiches Siegermächte unterlegene Staaten neue Staaten neutrale Staaten Grenze 1932 französische (Fr.) und britische (GB) Mandatsgebiete 300 km0 freie Städte entmilitarisierte Zonen Angliederung nach Volksabstimmung umstrittene Gebiete Oberschlesien südliches Ostpreußen Nordschleswig Eupen und Malmedy Saargebiet Klagenfurt (Kärnten) Sopron N o r d s e e M i t t e l m e e r S c h w a r z e s M e e r Kaspisches Meer 1 2 3 4 5 6 71 2 3 4 5 6 7 Danzig 4493_1_1_2014_054_099_kap2.indd 65 07.04.14 13:59 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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