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69Mit Material arbeiten 5 10 15 20 1. Nenne die zentrale Bestimmung der Verfassungsurkunde (M 1). 2. Analysiere die Machtverteilung zwischen Reichspräsident, Reichskanzler, Reichstag und Volk (M 2). 3. Erläutere die Aussage, der Reichspräsident „bildet ein deutliches Gegengewicht zum Reichstag“. 4. Diskutiert die Haltung von Marie Juchacz zur „Frauenfrage“ (M 3). 5. Informiere dich über den Anteil der weiblichen Abgeordneten im gegenwärtigen Bundestag und vergleiche ihn mit 1919 (M 3). Welche Folgerung lässt sich daraus ziehen? M1 Die erste Seite der Verfassungs urkunde. M3 „Meine Herren und Damen!“ Unter den 421 Abgeordneten der 1919 gewählten Nationalversammlung sind 41 Frauen. Erst auf der 11. Sitzung vom 19. Februar 1920 kommt die Sozialdemokratin Marie Juchacz zu Wort. Meine Herren und Damen! (Heiterkeit.) Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Par lament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen. […] Wollte die Regierung eine demokratische Verfassung vorbereiten, dann gehörte zu dieser Vorbereitung das Volk, das ganze Volk in seiner Vertretung. […] Durch die politische Gleichstellung ist nun meinem Geschlecht die Möglichkeit gegeben zur vollen Entfaltung seiner Kräfte. […] Ich möchte hier sagen, dass die Frauenfrage, so wie es jetzt ist in Deutschland, in ihrem alten Sinne nicht mehr besteht (sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), dass sie ge löst ist. Wir werden es nicht mehr nötig haben, mit Ver sammlungen, mit Resolutionen, mit Eingaben um unser Recht zu kämpfen. Der politische Kampf […] wird sich von nun an in anderen Formen abspielen. Verhandlungen der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung. Stenographische Berichte. Session 1919/20, Bd. 326, S. 178 f. ˘ Internettipp: Den Text der Verfassung fi ndest du unter www.verfassungen.de Alle Frauen und Männer über 20 Jahre; Wahlrecht: allgemein, gleich, unmittelbar, geheim obrigkeitsstaatliche Elemente demokratische Mitbestimmung 18 Länderparlamente Reichsrat (66 Stimmen der 18 Länder) Reichsgerichtshof Reichswehr Reichspräsident Reichstag Reichskanzler Reichsminister § Gesetzgebung ReichswappenReichsfarben wählen auf vier Jahre wählen auf vier Jahre erhebt Einspruch stimmt zu wä hl en di re kt au f s ieb en Ja hr e beschließt Ob erb efe hl ernennt kann auflösen entwer fen Vo lks be ge hre n Vo lks en tsc he id ka nn m it No tve ror dn un g re gie ren füh ren aus ernenntentlässt Vertrauen M2 Die Weimarer Verfassung. Die Zahl der Abgeordneten änderte sich: 1919 waren es rund 420 Parlamentarier, 1933 fast 650. 4493_1_1_2014_054_099_kap2.indd 69 07.04.14 13:59 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B u hn er V er la gs | |
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