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Ausblick – Mit Material arbeiten 71 5 10 15 20 25 30 35 40 1. Fasse die in der Flugschrift aufgeführten Argumente für ein „Großthüringen“ zusammen (M 1). 2. Nenne die unerfüllten Forderungen (M 1 und M 2). Diskutiert mögliche Folgen. 3. Stelle fest, wofür die Sterne im Landeswappen stehen (M 3). M2 Thüringen 1920. Um 1918 bestand Thüringen aus acht Kleinstaaten. Hinzu kamen Teile, die zum Königreich Preußen gehörten (wie der Regierungsbezirk Erfurt sowie Teile der Regierungsbezirke Merseburg, Hildesheim und Kassel). Nach dem Ende der Monarchien strebten die Regierungen der neuen Freistaaten (= Republiken) einen Gesamtstaat an: das „Land Thüringen“. Das neue Land hatte etwa 1,5 Mio. Einwohner und wurde per Reichsgesetz zum 1. Mai 1920 aus Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß gebildet. Hauptstadt Thüringens wurde Weimar. Die bisherigen preußischen Teile Thüringens schlossen sich dem neuen Land nicht an. Der Freistaat Coburg sprach sich im November 1919 in einer Volksabstimmung für den Anschluss an Bayern aus. M3 Thüringer Landeswappen von 1921. M1 „Warum wollen wir ein Großthüringen?“ In einer Flugschrift vom Dezember 1918 wird folgende Begründung gegeben: Bei allen großen Umwälzungen der neuen deutschen Geschichte tauchte sie [die Forderung nach Großthüringen] empor, so 1815 auf dem Wiener Kongress, so in der Revolution von 1848: und sie erwies sich als so stark und überzeugungskräftig, dass die Erörterung über eine staatsrechtliche Einigung Thüringens trotz des stillen Widerstandes der Fürstenhäuser seit dem Jahre 1900 nicht mehr zur Ruhe gekommen ist. […] Jetzt, wo die Interessen der Dynastien nicht mehr hemmend mitsprechen, ist die Gelegenheit da, ihn gründlicher zu beseitigen, als wir noch vor Kurzem hoffen durften. […] Es sei uns daher gestattet, noch einmal kurz die Hauptgründe für eine politische Neubildung unseres engeren Vaterlandes darzulegen, dann aber auch bestimmte Vorschläge für die Gestaltung dieser Neubildung zu machen. […] Über die praktische Notwendigkeit einer staatlichen Einigung Thüringens dürfte wohl nirgends eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Die Vorteile einer solchen sind mit Händen zu greifen. Um wie viel einfacher und billiger ließe sich die gesamte innere Verwaltung der thüringischen Länder gestalten! Um wie viel gesünder könnte eine einheitliche Steuerpolitik werden. Und welchen Segen würde eine Neuordnung der Justizverwaltung, eine Vereinheitlichung des gesamten Schulwesens, der Landeskirchen, der Jugendpfl ege usw. mit sich bringen. Überall wäre Vereinfachung und Verbilligung, innere Gesundung und stärkere Wirkungsmöglichkeiten die Folge der geforderten Vereinheitlichung der gesamten Staatsverwaltung. In fast noch höherem Grade gilt das von dem Gebiet des Wirtschaftslebens […]. Aber die Vereinheitlichung Thüringens darf sich nicht auf den Zusammenschluss der Thüringer Staaten beschränken. Das künftige Großthüringen muss auch die preußischen Gebietsteile des Landes mit umfassen. Ohne sie bliebe die neue Staatsbildung ein Bruchstück, unfähig zu starker politischer und wirtschaftlicher Entwicklung. Zit. nach: Thüringen-Handbuch, hrsg. von Bernhard Post/Volker Wahl, Weimar 1999, S. 73-75 Das Land Thüringen entsteht Landeshauptstadt: Weimar Gebiet: G R SA SM SR SS SWE Gotha Reuß Sachsen-Altenburg Sachsen-Meiningen Schwarzburg-Rudolstadt Schwarzburg-Sondershausen Sachsen-Weimar-Eisenach G SS SS SR SR SS SM SM SM SA SA SWE SWE R SR SW E R SWE 4493_1_1_2014_054_099_kap2.indd 71 07.04.14 13:59 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt u d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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