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113 Erarbeitet in Gruppen Antworten auf folgende Fragen und präsentiert anschließend in systematischer Form eure Gruppenergebnisse: a) Inwiefern genau verstoßen die Maßnahmen in Auschwitz gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? ➜M1, M4 b) Inwieweit trifft das für die Versuche der US-amerikanischen Delegation in Guatemala zu? ➜M2, M4 Veranstaltet eine Diskussionsrunde: Ist es sinnvoll, sich nach so langer Zeit mit Missständen aus der Vergangenheit zu befassen? ➜M1, M2 Veranstaltet einen „Heißen Stuhl“: „Ich würde nie freiwillig an einer Medikamentenstudie teilnehmen.“ – „Wenn ich schwer krank wäre, würde ich sofort einen noch unerprobten Wirkstoff an mir testen lassen.“ ➜ M3 Glossar: Bundesverfassungsgericht, Himmler, Kant, Mengele 1 2 3 A u fg a b e n Wenn Menschenwürde verletzt wird wird eine geeignete Dosierung gefunden und die Wirksamkeit des neuen Stoffes bei Menschen untersucht. Die Versuchspersonen müssen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein und werden vor Teilnahme an einer solchen Studie aufgeklärt über den Sinn der Studie, über Erfolgsaussichten sowie mögliche Risiken. Anschließend werden sie um ihre Einwilligung gebeten; diese müssen sie schriftlich erklären. Die Versuchspersonen geben ihr Einverständnis, wenn sie den Sinn der Erprobung verstehen können und wenn das Risiko einer Schädigung sehr gering erscheint. Patienten, für die es derzeit keine realistischen Heilungsmöglichkeiten gibt, erklären sich auch zu einem hohen Risiko bereit, weil sie für sich oder für andere eine Chance auf Linderung oder sogar Heilung erhoffen. Gesunde freiwillige Versuchspersonen werden meist über Anzeigen gewonnen. Für die Teilnahme an einer solchen Erprobung müssen sie meist bestimmte körperliche Merkmale erfüllen, z. B. ein bestimmtes Höchstgewicht, eine bestimmte Blutgruppe oder ein Mindestalter haben. Wichtigstes Verfahren ist hierbei die sog. „Doppelblindstudie“. Diese Form der Erprobung neuer Wirkstoffe gibt es seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Doppelblindstudie ist ein Verfahren, bei dem weder die Ärzte noch die Patienten darüber informiert sind, ob mit einer wirksamen Substanz oder einem Placebo, das ist ein wirkstoffloses Schein medikament, behandelt wird. Sowohl Patienten als auch Ärzte sind also gewissermaßen „blind“. Das Doppelblindver fahren soll erreichen, dass alle Patienten gleich be handelt werden, abgesehen von der Gabe eines Wirkstoffs bzw. Placebos. Nur so kann überprüft werden, ob tatsächlich der Wirkstoff einen Einfluss auf den Krankheitsverlauf hat und nicht andere, begleitende Maßnahmen. Hat sich eine ausreichend große Zahl von Versuchspersonen mit einem neuen Wirkstoff behandeln lassen und sind die Ergebnisse wissenschaftlich ausgewertet, dann erst kann eine amtliche Zulassung eines Wirkstoffs für die regelmäßige Behandlung von Patienten erteilt werden. Werner Fuß 10 15 20 25 30 35 40 45 Kant und das Bundesverfassungsgericht „Nun sage ich: der Mensch, und überhaupt jedes vernünftige Wesen, existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in allen seinen, sowohl auf sich selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden. … Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 428f „Der Mensch ist nicht selten bloßes Objekt nicht nur der Verhältnisse und der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern auch des Rechts, insofern er ohne Rücksicht auf seine Interessen sich fügen muss. Eine Verletzung der Menschenwürde kann darin allein nicht gefunden werden. Hinzukommen muss, dass er einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt, oder dass in der Behandlung im konkreten Fall eine willkürliche Missachtung der Würde des Menschen liegt. Die Behandlung des Menschen durch die öffentliche Hand, die das Gesetz vollzieht, muss also, wenn sie die Menschenwürde berühren soll, Ausdruck der Verachtung des Wertes, der dem Menschen kraft seines Personseins zukommt, also in diesem Sinne eine ‚verächtliche Be handlung’ sein.“ Stefan Martini, S. 5f M4 N u r zu P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n r V e rl a g s | |
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