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Der Eid des Hippokrates 121 Diskutiert eine Situation, in der das Gewissen ei nes ein zelnen Arztes in Gegensatz steht zu ei ner externen Regelung. Beispiele: Sterbehilfe bei keinerlei Hoffnung auf ein „glückliches“ späteres Leben – ärztliche Maßnahmen bei „Modekrankheiten“ wie Potenzstörungen, Wechselbeschwerden oder „Reizdarm“ – ärztliche Hilfe bei Problemen nach einem Piercing oder einer Tätowierung bzw. bei Suchtkranken – … Glossar: Apollon, Asklepios, Hippokratischer Eid, Hygieia, Panakeia 3Listet auf: Welche der Bestimmungen aus dem Hippokratischen Eid gelten eurer Meinung nach noch heute, welche sollte man entfernen bzw. ergänzen? ➜M1 Untersucht und stellt zusammen: · Welche Regelungen des Hippokratischen Eides finden sich den Auszügen aus der Berufsordnung, welche fehlen, was ist dazugekommen? · Welche Regelungen aus der Berufsordnung könnten Ergebnis eines gesellschaftlichen Abstimmungspro zesses sein? ➜M1, M2 1 2 A u fg a b e n 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 Patienten zu erhalten und zu fördern; – die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen; – die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; – berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern. […] B. Regeln zur Berufsausübung I. Grundsätze § 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte (1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. (2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken. § 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können. (2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen Gelöbnis Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis: „Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“ A. Präambel Die auf der Grundlage des Hessischen Heilberufsgesetzes beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber den Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die in Hessen tätigen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, – das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (Stand: 01.07.2013)M2 N u r zu P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B c h n r V e rl a g s | |
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