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Neue Herausforderungen einer Ethik in der Medizin 123 Führt in Form eines Rollenspiels den Dialog weiter fort. ➜M1 Der bekannte Biologe Jens Reich war bei seinem Krankenhausaufenthalt in der Charité, einer berühmten Klinik in Berlin, rund 20 Jahre alt. Entwerft gemeinsam ein Szenario für die Zukunft: Was könntet ihr über eine entsprechende Erfahrung in 30, 40 oder 50 Jahren berichten? ➜M2 Versetze dich in die Lage eines Patienten oder einer Patientin, die im Krankenhaus gebeten wird, als Versuchsperson für ein Forschungsvorhaben zu dienen. a) Welche Fragen hast du dazu? b) Finde heraus: Aufgrund welcher Erfahrungen wurde die „Deklaration von Helsinki“ verabschiedet? Wieweit kann sie Geltung beanspruchen? ➜M3, M4 Glossar: Autonomie, Bundesärztekammer, Deklaration von Helsinki, Integrität 1 2 3 A u fg a b e n Ethik-Kommissionen Die Berufsordnung der Bundesärztekammer sieht die Einschaltung von Ethik-Kommissionen bei medizinischen Forschungsvorhaben vor: Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsvorhaben beteiligen, bei dem in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien oder Daten verwendet werden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen, müssen sicherstellen, dass vor der Durchführung des Forschungsvorhabens eine Beratung erfolgt, die auf die mit ihm verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen zielt und die von einer bei der zuständigen Ärztekammer gebildeten EthikKommission oder von einer anderen, nach Landesrecht gebildeten unabhängigen und interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission durchgeführt wird. Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer M4 5 10 Ethisches Handeln von Forschern und Patienten Eine Ethik des ärztlichen Handelns muss ergänzt werden durch weitere Aspekte: Ein Aspekt betrifft die Tätigkeit von Medizinern als Forschern. Alle Ärzte sind heute wissenschaftlich ausgebildet. Das bedeutet, sie sind befähigt, Forschung zu betreiben. Hier tut sich nicht selten ein Interrollenkonflikt auf: Steht mein und das Interesse meiner Patienten, nämlich eine Gesundung, im Vordergrund, oder ist mein Interesse, eine Krankheit zu erforschen, wichtiger? In diesen Konflikt gerät fast jeder Arzt, jede Ärztin regelmäßig, und zumindest in der Vergangenheit haben häufig Forschungsinteressen die Oberhand behalten. Aus diesem Grund hat man sich auf Regeln geeinigt, wie sie z. B. in der „Deklaration von Helsinki“ festgehalten sind. Gängige Praxis sind heute EthikKommissionen, die an allen größeren Kliniken eingerichtet sind und alle Forschungsprojekte überwachen. Ein anderer Aspekt betrifft das Verhalten von Patientinnen und Patienten: Sind sie stets in der Lage, ihre eigenen Interessen kundzutun? Können sie überhaupt wissen, was ihnen guttut oder was für sie „Heilung“ bedeutet? Hier brauchen sie die Hilfe der Ärzte. Diese müssen in der Lage sein, die Interessen der Patienten zu erkunden. Darüber hinaus müssen die Patienten von sich aus möglichst erkennen, ob sie überhaupt krank sind bzw. etwa „nur“ unzufrieden sind mit ihrer eigenen Leis tungsfähigkeit, ob sie „nur“ die Erwartungen ihrer Umgebung erfüllen oder ob sie voreilig einer vollmundigen Versprechung, einer Illusion Vertrauen schenken etc. Um das im Einzelfall zu klären, brauchen sie einen hohen Wissensstand sowie Urteilsvermögen und kompetente Unterstützung. Ärztinnen und Ärzte müssen also in der Lage sein, Patienten genau zuzuhören und sie zu ermutigen, ihre eigenen, trotz evtl. „gleicher“ Erkrankung jeweils verschiedenen Interessen zu vertreten, also ihren jeweiligen begründeten Willen zu erklären. Bei beiden Aspekten spielt die Autonomie und persönliche Verantwortung der Beteiligten die größte Rolle. Werner Fuß, S. 115 IN F O N u r zu P rü fz w e c k e n E ig e tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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