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Sterbehilfe 127 Notiere deine Überlegung: Unter welchen Umständen würdest du nicht mehr weiterleben wollen? ➜M1 Veranstaltet ein Rollenspiel: a) Der Sohn des 77-jährigen Kranken besteht auf einer Behandlung im Krankenhaus. Welche Gründe könnte er für diesen Wunsch anführen? Was könnte der Arzt entgegnen? ➜M2 b) Der Arzt erzählt später einem Freund von diesem Patienten. Welche Fragen sollte der Freund stellen? Welche Antworten muss der Arzt geben? Wie würdest du entscheiden? ➜M2, M3 Diskutiert folgendes Beispiel: Ein 30-jähriger Mann bespricht mit seinen Freunden das Thema Sterbehilfe und äußert dabei mehrfach folgende Auffassung: „Sollte ich einmal in ein Wachkoma fallen, so will ich, dass alle lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Ernährung unterbleiben.“ Wenige Jahre später unternimmt dieser Mann einen Selbstmordversuch mit der Folge, dass er in ein Wachkoma fällt. Die Angehörigen des Mannes verlangen nun, dass die künstliche Ernährung eingestellt wird und damit passive Sterbehilfe durchgeführt wird. Das Pflegepersonal weigert sich, die künstliche Ernährung abzubrechen, mit der Begründung, das sei nicht vereinbar mit dem Gebot, Leben zu erhalten. ➜M3 Glossar: Bundesärztekammer, Demenz, Palliativmedizin 1 2 3 A u fg a b e n Grundsätze der Bundesärztekammer Präambel [Der Arzt] muss […] den Willen des Patienten achten. […] Ein offensichtlicher Sterbevorgang soll nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden. Darüber hinaus darf das Sterben durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ermöglicht werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. […] Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. […] Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe. […] I. Ärztliche Pflichten bei Sterbenden Der Arzt ist verpflichtet, Sterbenden, d. h. Kranken oder Verletzten mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist, so zu helfen, dass sie menschenwürdig sterben können. Die Hilfe besteht in palliativmedizinischer Versorgung und damit auch in Beistand und Sorge für die Basisbetreuung. […] Maßnahmen, die den Todeseintritt nur verzögern, sollen unterlassen oder beendet werden. Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf. Die Unterrichtung des Sterbenden über seinen Zustand und mögliche Maßnahmen muss wahrheitsgemäß sein, sie soll sich aber an der Situation des Sterbenden orientieren und vorhandenen Ängsten Rechnung tragen. […] III. Behandlung bei schwerster zerebraler Schädigung Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und kognitiven Funktionsstörungen haben, wie alle Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Art und Ausmaß ihrer Behandlung sind gemäß der medizinischen Indikation vom Arzt zu verantworten; eine anhaltende Bewusstseinsbeeinträchtigung allein rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. […] V. Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen Bei Neugeborenen mit schwersten Beeinträchtigungen durch Fehlbildungen oder Stoffwechselstörungen, bei denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht, kann nach hinreichender Diagnostik und im Einvernehmen mit den Eltern eine lebenserhaltende Behandlung, die ausgefallene oder ungenügende Vitalfunktionen ersetzen soll, unterlassen oder beendet werden. Gleiches gilt für extrem unreife Kinder, deren unausweichliches Sterben abzusehen ist, und für Neugeborene, die schwerste zerebrale Schädigungen erlitten haben. […] nach: Bundesärztekammer, Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung, A 346-348 M3 5 10 15 20 25 30 35 pro contra unentschieden Aktive Sterbehilfe Passive Sterbehilfe nach www.ifd_allensbach.de (2008) 23 17 11 72%58%19 Einstellungen zur aktiven und passiven Sterbehilfe M4 N r zu P rü fz w e c k e n E ig e n tu d s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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