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Transplantation 129 Recherchiere, ob eine Blutspende oder eine Bluttransfusion eine Transplantation ist. ➜M1 Ermittle die Zahlen der Organspender für Israel und Japan. Finde heraus, welche Gründe für eine relativ hohe oder niedrige Zahl von Organspenden vorliegen könnten. ➜M2 Das Ziel, das angestrebt wird, liegt in einer Erhöhung der Zahl der Organtransplantationen. Diskutiert, ob oder wie sich dieses Ziel rechtfertigen lässt. ➜M3 Notiere spontan: Welcher der vier Regelungen „er wei ter te Zustimmung“ – „Pflichtspende“ – „Widerspruchs regelung“ – „Gegenseitigkeit“ würdest du am ehesten zustimmen? Tragt anschließend eure Ergebnisse ano nym zusammen. ➜M1, M4, M5 Glossar: Integrität 1 3 2 4 A u fg a b e n Umgang mit dem Mangel an Spenderorganen Folgende Vorschläge werden in Hinsicht auf den Um gang mit dem Mangel an Spenderorganen diskutiert: Umstellung der Freiwilligkeitsspende auf eine Pflichtspende Jeder wäre automatisch zur Organspende verpflichtet. Organspenderausweis oder Einholung der Zustimmung von Verwandten wären nicht mehr nötig. Schwierig würde bei einer solchen Regelung wohl die rechtliche Umsetzung. Mindestens würde es wohl längerer verfassungsrechtlicher Klärungen bedürfen. Und es steht zu bezweifeln, ob eine solche Regelung der Überprüfung standhalten könnte. Immerhin bedeutet eine Organentnahme einen gravierenden Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen. Derzeit geht unser Gesetz davon aus, dass ein Anspruch auf körperliche Integrität mit dem Tod nicht vollends erlischt. Die Widerspruchsregelung Eine solche Regelung gilt z. B. für Österreich oder Spanien. Danach würde die Zustimmung zu einer Organentnahme grundsätzlich vorausgesetzt. Wer dies für sich ablehnt, müsste einen ausdrücklichen Widerspruch formulieren. Es wäre sozusagen die Umkehrung der bislang geltenden Regelung, bei der die ausdrückliche Zustimmung per Organspender ausweis bei sich geführt wird. Regelung auf Gegenseitigkeit Als Organempfänger käme nach dieser Regelung grundsätzlich nur der in Frage, der selbst zu einer Organspende bereit ist. Als offene Frage bleibt freilich bestehen, wie man mit Ausschlusskriterien insgesamt umgehen wird. Gerade bei lebensnotwendigen Therapien wird es generell schwierig sein, vorhandene Optionen vorzuenthalten. nach Ulrich Braun M4 5 10 15 20 25 30 40 5 10 15 20 Die Lebend-Organspende Eine Alternative für eine Organspende nach dem Tod des Spenders ist die Lebendspende, welche an einige medizinische und rechtliche Voraussetzungen gebunden ist: Zunächst sollte die Verträglichkeit des Spenderorgans möglichst hoch sein. Besonders güns tig ist daher eine möglichst geringe Verschiedenheit der Erbanlagen, d. h. „ideale“ Spender wären z. B. Zwillinge, Eltern oder Kinder. Ansonsten muss der Spender ein naher Angehöriger sein, z. B. ein Ehepartner, oder zumindest in einer besonderen Beziehung zum Empfänger stehen. Um dies zu gewährleisten und finanzielle Interessen auszuschließen, muss in Deutschland der Spender vor der Operation vor einem Ethik-Rat vorsprechen. Lebendspenden sind heute möglich etwa bei Nieren (der Spender büßt eine seiner zwei Nieren ein) oder bei Lebern (dem Spender wird ein Teil seiner Leber entfernt und dem Empfänger eingepflanzt, beide Leberteile wachsen wieder zu voller Größe und Funktionsfähigkeit heran). Werner Fuß, S. 121 M5 N u r zu P rü fz w e c k n E ig e tu d e C .C . B u c h n r V e rl a g s | |
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