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Mit vielen, zu zweit oder allein 43 mit denen ich heute zusammenlebe.“ Stellt dann ein weiteres Standbild auf mit dem Titel: „So stelle ich mir die Familie vor, die ich einmal selbst gründen werde.“ Bestimme dann das Verhältnis von Herkunft und Zukunft. Analysiere und kritisiere M3 mithilfe der Statistik in M2. Glossar: Sozialisation 3 Was unterscheidet eine Familie, egal welcher Art sie ist, von allen anderen Formen des menschlichen Zu sam menlebens? Halte dein Ergebnis in Form einer Kriterienliste fest. Vergleicht in Kleingruppen eure Er gebnisse und erstellt eine gemeinsame Kriterienliste. ➜M1 Stelle mit deinen Mitschülerinnen und Mitschülern ein Standbild auf zu dem Titel: „Das sind die Menschen, 1 2 A u fg a b e n Familie am Ende? Obgleich es heute mehr alleinstehende Mütter (und Väter) gibt als früher, kann man in dieser Entwick lung doch nicht ein Zeichen für das „Ende der Familie“ erblicken, wie dies im populären Journalismus oft getan wird. Denn die Menschen fliehen aus der einen Beziehung nur, um eine andere einzugehen. Natürlich haben sie dafür Gründe genug: Kameradschaft, Arbeitsteilung, gewisse finanzielle Einsparungen, Sexualität, soziale Erwartungen und Anrechte. Aber die Paarbildung an sich bleibt bestehen. Ein Bericht des Londoner „Studienzentrums für Fami lien politik“ kam kürzlich zu dem Schluss, dass ungeachtet anhaltender Besorgnisse über den Wandel in der Europäischen Union alles dafür spricht, dass die Familie ihren zentralen Stellenwert für die Sozialisation von Kindern behalten hat. Jack Goody, S. 231f M3 5 10 15 Die Ehe im Sinn der Zivilehe Der Begriff „Ehe“ ist doppeldeutig. Man unterscheidet zwischen einer kirchlichen und einer staatlich legitimierten Eheschließung. Die Zivilehe ist die rechtliche Legitimation einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Das Wort „zivil“ betont die Abgrenzung von religiösen Eheverständnissen. Beantragt und geschlossen wird die Zivil ehe beim Standesamt von einem Standesbeamten. Für die Eheschließung einer Zivil ehe gilt als Rechtsgrundlage das Bürgerliche Gesetzbuch. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist im Artikel 6 verankert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft In Deutschland ist es gleichgeschlechtli chen Paaren nicht möglich zu heiraten bzw. die Zivilehe miteinander einzugehen. Die um gangssprachliche Bezeichnung „Homo-Ehe“ ist nicht nur diskriminierend, sondern verwischt den Unterschied zwischen „Eingetragener Partnerschaft“ und Zivilehe. Die recht liche Absicherung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erfolgt auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG), das in Deutschland 2001 in Kraft trat. Diese Möglichkeit steht nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Die rechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft unterscheiden sich von der Zivilehe. So stehen beispielsweise die eingetragenen Partnerschaften nicht unter dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie. IN F O Allein in Deutschland ...M2 N u r zu P rü fz w e c k n E ig e n tu m d e s C C . B u c n e r V e rl g s | |
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