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Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung M 3 5 10 15 20 25 30 35 gesetzlichen Krankenversicherung wählen, ob sie gesetzlich oder privat pfl egeversichert sein wollen. Träger der gesetzlichen Pfl egeversicherung sind die Pfl egekassen. Die Beiträge richten sich nach den Einkommen der Mitglieder und werden in der Regel je zur Hälft e vom Arbeitgeber und dem Versicherten aufgebracht. Die gemeinsamen Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Prozent vom Bruttoentgelt betragen 2,05* Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 48.600* Euro Jahreseinkommen; Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25* Prozent. Die Pfl egeversicherung übernimmt Leistungen für Pfl egebedürft ige bei häuslicher, teilund vollstationärer Pfl ege sowie Kurzzeitpfl ege. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pfl ichtversicherung für alle unselbstständigen Ar beitnehmer. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die vorrangige Aufgabe, Arbeitslosen fi nanzielle Leistungen zur Verringerung der wirtschaft lichen Folgen ihrer Arbeitslosigkeit zu zahlen. Getragen wird die Arbeitslosenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit. Versichert sind alle gegen Entgelt beschäft igten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden, ohne Rücksicht auf ihren Willen (Zwangsver sicherung). Ausgenommen von der Arbeitslosenversicherung sind z. B. Selbstständige, Rentner und Beamte. Die Grundlagen der Finanzierung bilden die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zurzeit jeweils 1,5* Prozent), berechnet vom Bruttoarbeitsentgelt, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze, welche bei einem monatlichen Bruttoentgelt von 5.950* Euro in West-, bzw. 5.000* Euro in Ostdeutschland liegt. Die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit können grundsätzlich in Leistungen an Arbeitslose z. B. Arbeitslosengeld, und Maßnahmen zur Erhaltung und Schaff ung von Arbeitsplätzen wie Arbeitsbeschaff ungsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld oder Zahlungen an Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Winterausfallgeld, Wintergeld, Schlechtwettergeld) unterschieden werden. Weitere Leistungen sind Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik wie berufl iche Bildung und Umschulung, Mobilitätshilfen, Existenzgründungshilfen und besondere Hilfen für Langzeitarbeitslose. * im Jahr 2014 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) M4 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene durch Rentenzahlungen für die verschiedenen Rentenarten. Sie zahlt neben den Renten auch Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzleistungen, Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pfl egeversicherung. Die individuelle Rentenzahlung hängt unter anderem von der Dauer sowie Höhe der Beitragszahlungen ab. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei Arten der Versicherten, die Pfl ichtversicherten und die freiwillig Versicherten. Pfl ichtversicherte sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäft igt sind. Der Beitrag zur Rentenversicherung bemisst sich an der Höhe des monatlichen Bruttolohnes. Übersteigt dieser die Beitragsbemessungsgrenze, die in Westdeutschland bei 5.950* Euro und in Ostdeutschland bei 5.000* Euro liegt, bleibt dieser Teil des Bruttolohnes für die Beitragsberechnung außer Betracht. Auch wer mehr *im Jahr 2014 15 20 25 5 10 15 20 * im Jahr 2014 107 82002_1_1_2015_096_123_Kapitel4.indd 107 15.05.15 11:08 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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