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Aufgaben Arbeiten Sie aus M1 die verschiedenen Prinzipien heraus, gemäß derer die Pflegebedürftigen selbst, deren Angehörige bzw. die Allgemeinheit zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden. Beurteilen Sie die Kostenverteilung entsprechend Ihres persönlichen Gerechtigkeitsempfindens. Erklären Sie ausgehend von Ihrem Wissen über die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung, inwiefern sich die von Ihnen in Aufgabe 1 erarbeiteten Prinzipien in den jeweiligen Zweigen wiederfinden. Stellen Sie die wesentlichen Unterschiede des Arbeitslosengeldes I und II gegenüber und erläutern Sie, inwiefern die von Ihnen erarbeiteten Prinzipien der sozialen Sicherung bezüglich des Arbeitslosengeldes I und II Anwendung finden. Ergänzen Sie die Prinzipien gegebenenfalls. (M2) Recherchieren Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, inwieweit Einkommen und Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, bzw. wie hoch die entsprechenden Freibeträge sind. 1. 2. 3. 4. Arbeitslosengeld I und II – ähnlicher Name, großer UnterschiedM 2 gen gegenüber den eigenen Kindern abgezogen werden. Für die eigene Altersvorsorge können bis zu fünf Prozent vom Brutto berechnet werden. Übrig bleibt das „bereinigte Einkommen“, das für die Bestimmung des Unterhaltsanspruches maßgeblich ist. Nach: www.med1.de, Gesundheit im Internet, 30.8.2008 Das Arbeitslosengeld Angaben für Alleinstehende mit eigenem Haushalt pro Monat © Globus 5147Quelle: BA Stand 2012 Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) Grundsicherung für erwerbsfähige Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können Höhe des Regelsatzes • 374 Euro • Eigenes Einkommen und Vermögen werden bei der Höhe der Leistung mit berücksichtigt Zusätzliche Leistungen • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung soweit angemessen • Eventuell Einmalleistungen als Darlehen oder Geld-/Sachleistung für Wohnungs-, Bekleidungserstausstattung und/oder Kosten für medizinische/therapeutische Geräte Arbeitslosengeld I Leistung für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (Regelanwartschaftszeit) Höhe des Arbeitslosengeldes • In der Regel 60 % des Nettogehalts • Eigenes Nebeneinkommen wird mit berücksichtigt**, eigenes Vermögen nicht Dauer des Bezugs* • Für bis 49-Jährige: 6 bis 12 Monate • Für 50bis 54-Jährige: 6 bis 15 Monate • Für 55bis 57-Jährige: 6 bis 18 Monate • Für ab 58-Jährige: 6 bis 24 Monate Zusätzliche Leistungen • Keine; bei Bedarf kann zusätzlich ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden *je nach Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung in den vergangenen 5 Jahren **165 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei; erlaubt ist eine Tätigkeit unter 15 Stunden wöchentlich 80 111 82002_1_1_2015_096_123_Kapitel4.indd 111 15.05.15 11:08 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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