Volltext anzeigen | |
227 5 10 15 Q1 Behörden greifen ein In einem Fall von Kinderarbeit urteilt 1905 die dafür zuständige Behörde: Friedrich Glenz von Michelstadt beschäftigte die noch nicht 12 Jahre alte Margarethe Eckert täglich von 6 Uhr an. Die Beschäftigung der Margarethe Eckert war richtig, aber nicht von 6 Uhr an, sondern von 6 1/2 Uhr an. Dieselbe wird jetzt nicht mehr beschäftigt, bevor sie das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat. Das fragliche Mädchen wurde auch nur mit Rücksicht darauf beschäftigt, weil die Mutter des Kindes als eine arme Witwe mit 6 Kinder[n] bekannt ist und den Lohn sehr bedarf. Arbeitskarte1 war vorhanden, wurde aber aufgrund der Revision als nicht gesetzlich zurückgezogen. Das Mädchen wird, bevor es das 12. Lebensjahr erlangt hat, nicht mehr beschäftigt. Nach: „… ein reger Eifer zum Fortschreiten“. Industrialisierung in Darmstadt und Südhessen. Dokumente 1853-1914. Auswahl, Einführung, didaktische Hinweise von Thomas Lange, Darmstadt 2000, Bogen 5, S. 8 1 Arbeitskarte: schriftliche Erlaubnis M1 Rückgang der Kinderarbeit in der Kaiserzeit In der Kaiserzeit geht die Kinderarbeit immer weiter zurück. Gründe sind dafür u. a.: Fabrikinspektoren oder Polizei beamte versuchten, die Gesetze gegen Kinderarbeit durchzusetzen. Kontrollbesuche von ihnen waren den Firmen zunehmend „lästig“. Mögliche Täuschungsmanöver, um Kinderarbeit zu vertuschen, kosteten Zeit und beschäftigten Arbeiter und An gestellte. Dieser Mehraufwand lohnte sich nur, wenn die jugendlichen Arbeitskräfte auch trotz der verhängten Geldstrafen und des Mehraufwands billiger produzierten. In vielen Betrieben war jedoch der Lohnunterschied bei Jugendlichen und Erwachsenen nur gering. Die Behörden achteten immer stärker darauf, dass die Schulpfl icht eingehalten wurde. Soweit Kinderarbeit überhaupt erlaubt war, mussten Betriebe für die beschäftigten Kinder oft Schulbeiträge bezahlen. Nach: Annika Boentert: Kinderarbeit im Kaiserreich 1871-1914, Paderborn 2007, S. 143 ff. Internetund Buchtipps: Kinderarbeit: https://s3.amazonaws.com/ normlex/normlexexotic/DE/ DE_C182.htm (ILO-Konvention 182) www.unicef.de und www.bpb.de (Stichwörter „Kinderarbeit“ und „Globalisierung“ eingeben) Eva Radlicki (Hrsg.): Logo. Das Nachrichtenlexikon. Die Welt von A bis Zebra, Frankfurt am Main 2006 Reiner Engelmann: Kinder: ausgegrenzt und ausgebeutet, Solingen 2008 (Darstellung zur Geschichte und gegenwärtigen Situation der Kinderrechte weltweit) Jugendarbeitschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland: www.gesetze-im-internet.de/ jarbschg/index.html (Stand: 4. 4. 2012) Reiner Engelmann und Urs Fiechtner (Hrsg.): Kinder ohne Kindheit, Mannheim 2006 (25 Erzählungen von Prominenten, die sich in Kinderhilfsprojekten engagieren. Auch Fakten zur aktuellen Situation der Kinderrechte werden genannt.) Q2 Junge und Mädchen beim Teppichknüpfen in Katmandu (Nepal) 5 10 15 Kinderrechte: www.kinderpolitik.de/kinderrechte/ uebersicht.php?page_id=unk_ wortlaut#artikel1 Schutz von Kindern: www.unicef.de/projekte/themen/ kinder-schuetzen/kinder-vor-ausbeutungschuetzen1 1. Nenne das Gesetz, nach dem die Behörde in Q1 entschieden hat. 2. Nimm Stellung, ob die verhängte Maßnahme gerecht ist. 3. Erkläre, wo die Beschreibung der ILO ungenau ist (Konvention 182, siehe ersten Internettipp zum Thema „Kinderarbeit“). 4. Nenne Tätigkeiten, die zwar in der Liste der ILO nicht ausdrücklich ver boten, aber deiner Meinung nach für Kinder unzumutbar sind. 5. Nenne die unterschiedlichen Gründe für den Rückgang der Kinderarbeit (M1). 6. Erkläre, welche Voraussetzungen gelten müssen, damit die Maßnahmen in M 1 wirksam sind. N u r zu P rü fz w e c k e n E i n tu m d e s C .C . B u c h n e r V rl a g s | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |