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M4 Der Elysée-Vertrag Im Pariser Elysée-Palast unterzeichnen der französische Ministerpräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 22. Januar 1963 einen Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, nach dem Ort der Unterzeichnung als „Elysée-Vertrag“ bezeichnet: I. Organisation 1. Die Staatsund Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im Folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, so oft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich. 2. Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Außenministerien, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, allmonatlich abwechselnd in Bonn und Paris zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. […]. C. Erziehungsund Jugendfragen 1. Auf dem Gebiet des Erziehungswesens richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte: a) Sprachunterricht Die beiden Regierungen erkennen die wesentliche Bedeutung an, die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutsch-französische Zusammenarbeit zukommt. Zu diesem Zweck werden sie sich bemühen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der deutschen Schüler, die Französisch lernen, und die der französischen Schüler, die Deutsch lernen, zu erhöhen. […] b) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen. c) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist. 2. Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut. […] Zitiert nach: www.hdg.de/lemo/html/dokumente/DieZuspitzungDes KaltenKrieges_vertragElyseeVertrag/index.html [07. 03. 2013] 1. Fassen Sie die vertraglich festgelegten Maßnahmen für die deutsch-französische Zusammenarbeit zusammen. 2. Beurteilen Sie die Zielsetzung der einzelnen Punkte. Warum erhält das Erziehungswesen einen solch großen Stellenwert? Vergleichen Sie mit M3. 3. Informieren Sie sich über die Arbeit des deutsch-französischen Jugendwerks. Gibt es auch an Ihrer Schule oder an Ihrem Ort Austauschinitiativen? Nehmen Sie Stellung zur Bedeutung solcher internationalen Projekte. o Die Versöhnung. Bronzeskulptur von AnneMarie Guignon-Moretti, 1988. 5 10 15 20 25 30 35 40 101Überwindung nationalistischer Konfrontation im Zuge der europäischen Einigung nach 1945 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C .B uc h er V er l gs | |
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