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189Mit Material arbeiten M 1 Ziel der Bodenreform Artikel 1 der Anordnung vom 3. September 1945 zur Bodenreform in Sachsen-Anhalt: Die Bodenreform muss die Liquidierung* des feudal-junkerlichen Grundbesitzes gewährleisten und der Herrschaft der Junker und Großgrundbesitzer im Dorfe ein Ende bereiten, weil diese Herrschaft immer eine Bastion der Reaktion und des Faschismus in unserem Lande darstellte und eine der Hauptquellen der Aggression und der Eroberungskriege gegen andere Völker war. Zit. nach: Matthias Judt (Hrsg.), DDR-Geschichte in Dokumen ten, Berlin 1997, S. 105 * Liquidierung: Beseitigung, Abschaffung M 2 Für die Enteignung In Sachsen beschließen Besatzungsmacht und SED, die Enteignung und Verstaatlichung der Industrie durch einen Volksentscheid bestätigen zu lassen. Rudolf Friedrich, Präsident der Landes verwaltung Sachsen, sagt am 25. Juni 1946 vor Funktionsträgern: Die Grundlage für den Volksentscheid bildet die von der Besatzungsmacht verfügte Beschlagnahme des nazistischen Vermögens und des Vermögens der Kriegsverbrecher. Alle diese Vermögensmassen sind durch […] Befehl des Marschalls Sokolowski* […] den [deutschen] Selbstverwaltungen zur Verfügung gestellt worden. Auf diese Weise haben wir die Möglichkeit erhalten, durch eine allgemeine Volksabstimmung ein Be kenntnis unseres Friedenswillens abzulegen. Sie sind wohl alle mit mir einig, dass wir das Vertrauen der anderen Völker brauchen. Dieses Vertrauen kann aber nur gewinnen, der […] durch die Tat die endgültige Abkehr von Faschismus und Militarismus unter Beweis stellt. Am 30. Juni wird durch Volksentscheid beschlossen: Zugunsten des Landes Sachsen sollen entschädigungslos enteignet werden: Betriebe und Unternehmen, die als Kriegs in te ressenten anzusehen sind oder die Naziverbrechern oder Kriegs interessenten ge hören oder am 8. Mai 1945 gehörten. Erster Text zit. nach: Matthias Judt (Hrsg.), a. a. O., S. 107 f. Zweiter Text zit. nach: Hermann Weber, Kleine Geschichte der DDR, Köln 1980, S. 29 * Wassili D. Sokolowski war von 1946 bis 1949 Chef der Sowjetischen Militärverwaltung und Ober kommandierender der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. M 4 Folgen der Bodenreform Der aus Pommern stammende ehe malige Gutsbesitzer Hans Schlange-Schöningen zählt zu den Gründern der CDU und leitet das Zentralamt für Ernährung und Landwirtschaft der britischen Zone. Er berichtet im Mai 1946 über einen Besuch in Thüringen: Zu den niederdrückendsten Erlebnissen meines Aufenthaltes gehörte die Be sichtigung einiger großer Güter, die mir mit Stolz gezeigt wurden als kom munis tische Mustersiedlungen. Diese Güter waren frü her hoch intensiv, vollgefüllt mit wertvollem Vieh und leisteten enorme Beiträge zur Volks ernährung. Heute waren die großen Ställe leer; auf den Höfen wurden mir die Siedler vorgeführt, keine Bauern, sondern eine völlig bunt zusammengewürfelte Gesellschaft, deren Charak teris tikum war, dass sie früher nichts besessen hatte und jetzt zur kommunistischen Partei gehört. […] Heute steht das Land Thüringen er nährungs mäßig noch günstig da, weil es eine geringe Bevölkerungszahl, viel Acker land und keine Großstädte besitzt. Ich sehe voraus, dass es bei diesem wirtschaftlichen System in zwei Jahren von dem Paradestück der russischen Zone, das es heute ist, zu einem absoluten Hungerlande geworden sein wird. Zit. nach: Christoph Kleßmann/Georg Wagner (Hrsg.), Das gespaltene Land. Leben in Deutschland 1945-1990, München 1993, S. 164 f. 1. Nenne die Ziele der Bodenreform und der Enteignungen (M 1 bis M 3). Prüfe, ob es noch weitere Motive gab. 2. 78 Prozent der Wahlberechtigten stimmten 1946 in Sachsen für und 17 Prozent gegen die Enteignungen. Nenne Gründe für die Zustim mung (M 2). 5 10 15 5 M 3 Auszug zur Landverteilung. Foto vom September 1945. Menschen auf dem Weg zum Rittergut Kränzlin II. bei Neuruppin (Brandenburg). 5 10 15 3. Erkläre den politischen Zweck der Veröffentlichung des Fotos (M 3). 4. Erläutere die Einschätzungen von Schlange-Schöningen (M 4). Nimm dazu Stellung! 31013_1_1_2015_164_227_kap4.indd 189 26.03.15 15:31 Nu r z u Pr üf zw ec k n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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